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Spitzenleistung

Definition: die von einem Verbraucher maximal bezogene elektrische Leistung

Spezifischere Begriffe: Tagesspitzenleistung, Monatsspitzenleistung, Jahresspitzenleistung

Gegenbegriff: Dauerleistung

Englisch: peak power

Kategorien: elektrische Energie, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 26.11.2012; letzte Änderung: 20.08.2023

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Der Begriff Spitzenleistung kommt im Zusammenhang mit Verbrauchern, teils aber auch mit Stromerzeugern zur Anwendung.

Spitzenleistung von Verbrauchern

Die Spitzenleistung, die ein Stromverbraucher (etwa ein Gewerbebetrieb) von seinem Energieversorgungsunternehmen bezieht, ist die maximal bezogene Leistung. Hierbei wird normalerweise jeweils über eine Viertelstunde gemittelt: Man ermittelt die maximal innerhalb von 15 Minuten bezogene Energiemenge und dividiert diese durch 15 Minuten = 0,25 Stunden. Wenn Beispiel maximal 16 kWh innerhalb von 15 Minuten bezogen wurden, ist die Spitzenleistung 16 kWh / 0,25 h = 64 kW.

Die Spitzenleistung eines Verbrauchers ist für die Stromrechnung relevant, wenn ein Stromtarif gewählt wurde, der einen Leistungspreis enthält. Sie gilt als ein (freilich sehr grobes) Maß dafür, in welchem Ausmaß der jeweilige Verbraucher dafür verantwortlich ist, dass Kraftwerks- und Stromnetzkapazitäten bereitgehalten werden müssen (auch ohne dass diese dauernd genutzt werden). Natürlich hängt die tatsächliche Beanspruchung der Kapazitäten auch davon ab, wie oft und vor allem zu welchen Zeiten die Spitzenleistung nachgefragt wird, aber dies wäre für eine tarifliche Erfassung meist zu kompliziert.

Betriebe mit Leistungstarif haben natürlich einen Anreiz, die Spitzenleistung möglichst zu begrenzen. Besonders versucht man seltene Leistungsspitzen zu vermeiden, die die Stromkosten ohne dringende Notwendigkeit erhöhen. Hierfür kann z. B. ein betriebsinternes Lastmanagement dienen, welche gewisse nicht unbedingt dauerhaft nötige Verbraucher in Zeiten hoher Last abschaltet. Eine andere, aber eher teurere Methode ist die Verwendung von Speichern für elektrische Energie, beispielsweise Batteriespeicher zur Abdeckung kurzfristiger Leistungsspitzen.

Spitzenleistung bei Stromerzeugern

Der Begriff wird auch gelegentlich für Stromerzeuger verwendet, etwa für Kraftwerke. Er bedeutet dann die maximal erbringbare Leistung, wobei jedoch nicht immer klar ist, unter welchen genauen Randbedingungen dies gelten soll. Für klare Angaben sollten Aspekte wie die folgenden geklärt sein:

  • Ist es eine nur kurzzeitig erlaubte Leistung? Wenn ja, für wie lange ist diese erlaubt?
  • Ist es eine unter keinen Umständen überschreitbare Leistung, oder aber eine Leistung, die bei definierten Standardbedingungen erreicht, unter Umständen aber auch überschritten werden kann? Letzteres gilt oft bei Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) und Windenergieanlagen.

Etwas anderes ist die Nennleistung, d. h. die dauerhaft ohne Schäden oder Risiken erbringbare Leistung.

Eine angegebene Spitzenleistung muss nicht unbedingt stets und sofort verfügbar sein, sondern z. B. erst nach dem Anfahren eines Kraftwerks oder bei genügend starkem Wind.

Siehe auch: Leistung, Stromtarif, Lastmanagement, Spitzenlast, Nennleistung, installierte Leistung

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