Abregelung
Definition: die Verminderung der Leistung einer Anlage
Kategorien: elektrische Energie, erneuerbare Energie, Grundbegriffe
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 18.09.2016; letzte Änderung: 20.08.2023
Wenn eine energieerzeugende Anlage abgeregelt wird, so bedeutet dies, dass ihre Leistung vermindert oder auch die Anlage ganz abgestellt wird. Es handelt sich also um eine Anpassung der erzeugten Leistung an den verminderten Bedarf.
Abregelung führt zu Ausfallarbeit
Besonders häufig taucht der Begriff auf im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie basierend auf erneuerbaren Energien wie Windenergie oder Sonnenenergie. In solchen Fällen möchte man eine Abregelung nur in Notfällen vornehmen, da hierbei schließlich Energie verloren geht, die man dann in der Regel nicht anders nutzen kann. (Dies wäre beispielsweise anders bei einer Anlage, die mit einem fossilen Brennstoff betrieben wird, da man dann bei der Abregelung immerhin Brennstoff spart.) Die in einem bestimmten Zeitraum aufgrund der nötigen Abregelung verlorene Menge von Energie wird als Ausfallarbeit bezeichnet.
Wie geschieht eine Abregelung?
Die Abregelung stromerzeugender Anlagen geschieht in aller Regel im Rahmen des Einspeisemanagements durch einen Netzbetreiber, der anders als die Betreiber der stromerzeugenden Anlagen einen genauen Überblick über die Situation in den Stromnetzen hat. Wenn die Notwendigkeit einer Abregelung erkannt wird, wird diese ferngesteuert durchgeführt – meist mit Methoden der Rundsteuertechnik. Gemäß dem deutschen EEG müssen die Betreiber der betroffenen Anlagen für die Ausfallarbeit entschädigt werden; diese Entschädigungen werden über die Netznutzungsentgelte finanziert.
Idealerweise erfolgt die Reduktion der Leistung in kleinen Stufen. Jedoch wird bei kleineren Anlagen aus Kostengründen auch eine einfachere Steuerung verwendet, die die Anlage z. B. mit einem Schütz nur ganz abschalten kann.
Im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland seit 2012 die sogenannte 70-%-Regelung, nach der eine Anlage maximal 70 Prozent ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen darf. (Zu den meisten Zeiten produzieren die Anlagen z. B. aufgrund des momentanen Sonnenstands weniger als diese 70 %, dürfen also die gesamte verfügbare Leistung einspeisen.) In diesem Falle erfolgt eine Abregelung nicht vom Netzbetreiber gesteuert, sondern automatisch durch eine Komponente der stromerzeugenden Anlage (den "gedrosselt" arbeitenden Wechselrichter). Für die dabei entstehende Ausfallarbeit gibt es für die Betreiber keine Entschädigung. Die Betreiber haben aber die Möglichkeit, anstelle der technisch einfach umsetzbaren 70-%-Regelung am Einspeisemanagement teilzunehmen, d. h. eine Rundsteueranlage einbauen zu lassen, mit denen der Netzbetreiber die Anlagenleistung reduzieren kann, wenn es notwendig ist. Zu anderen Zeiten darf dann die volle Leistung eingespeist werden (auch wenn sie 70 % der Nennleistung übersteigt). Damit vermindert sich die Ausfallarbeit, aber andererseits erhöhen sich die Investitionskosten (oder laufende Kosten durch vom Netzbetreiber erhobene Gebühren für geliehene Regelungseinrichtungen). Die Teilnahme am Einspeisemanagement lohnt sich am ehesten bei Anlagen, die weitestgehend nach Süden ausgerichtet sind und deren Leistung nicht durch Verschattung reduziert wird.
Ursachen der notwendigen Abregelung
Der Grund für eine nötige Abregelung bei Anlagen mit erneuerbarer Energie liegt in aller Regel daran, dass die öffentlichen Stromnetze momentan nicht so viel Leistung aufnehmen können, wie von den Anlagen erzeugt werden könnte. Zwar könnte man im Prinzip immer einen Ort finden, an dem die jeweilige Leistung genutzt werden könnte, jedoch stehen die nötigen Leitungskapazitäten hierfür manchmal nicht zur Verfügung. Besonders häufig liegen die Ursachen für solche Engpässe in den Verteilungsnetzen: Kleinere Anlagen speisen in solche Netze ein, die dann zu "Einsammelnetzen" werden, und deren für den ursprünglichen Zweck dimensionierte Kapazität reicht dazu manchmal nicht aus. Für die Erweiterung solcher Kapazitäten ist nicht unbedingt eine Verstärkung der verlegten Stromkabel nötig; manchmal genügt auch eine gezielte Verstärkung bestimmter Komponenten, z. B. der Ersatz alter Transformatoren durch regelbare Ortsnetztransformatoren.
Manchmal liegen Engpässe auch in den Übertragungsnetzen. Es kann vorkommen, dass ein Netzbetreiber eine sogenannte Redispatch-Maßnahme durchführen müssen; dies beinhaltet einerseits die Abregelung einer Anlage und andererseits die Beschaffung zusätzlicher Leistung von einer anderen Anlage an einem anderen Ort, wobei die letztere dann häufig zusätzlich fossile Brennstoffe verbraucht und entsprechende CO2-Emissionen verursacht; natürlich sind hiermit auch Kosten verbunden.
Die möglichst baldige Beseitigung solcher Engpässe gehört zu den Aufgaben der Netzbetreiber, soweit die dafür nötigen Maßnahmen wirtschaftlich zumutbar sind. In einem gewissen Umfang sind aber Energieverluste durch Abregelung hinzunehmen, da der technische Aufwand für die Vermeidung jeder Abregelung unverhältnismäßig hoch wäre.
Anstatt Energie durch eine Abregelung verloren gehen zu lassen, kann man sie im Prinzip auch durch sogenannte zuschaltbare Lasten als eine Variante des Lastmanagements verwerten. Dies kann ein Stück weit eine Alternative zur Verstärkung der Stromnetze sein. Allerdings ist der Nutzeffekt zuschaltbarer Lasten häufig pro Kilowattstunde geringer als bei einer regulären Nutzung, wie sie verstärkte Stromnetze erlauben würde.
Siehe auch: Leistung, Stromnetz, Rundsteuertechnik, Einspeisemanagement, Ausfallarbeit, Redispatch, erneuerbare Energie
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