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Abregelung

Definition: die Verminderung der Leistung einer Anlage

Kategorien: elektrische Energie, erneuerbare Energie, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 18.09.2016; letzte Änderung: 20.08.2023

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Wenn eine energieerzeugende Anlage abgeregelt wird, so bedeutet dies, dass ihre Leistung vermindert oder auch die Anlage ganz abgestellt wird. Es handelt sich also um eine Anpassung der erzeugten Leistung an den verminderten Bedarf.

Abregelung führt zu Ausfallarbeit

Besonders häufig taucht der Begriff auf im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie basierend auf erneuerbaren Energien wie Windenergie oder Sonnenenergie. In solchen Fällen möchte man eine Abregelung nur in Notfällen vornehmen, da hierbei schließlich Energie verloren geht, die man dann in der Regel nicht anders nutzen kann. (Dies wäre beispielsweise anders bei einer Anlage, die mit einem fossilen Brennstoff betrieben wird, da man dann bei der Abregelung immerhin Brennstoff spart.) Die in einem bestimmten Zeitraum aufgrund der nötigen Abregelung verlorene Menge von Energie wird als Ausfallarbeit bezeichnet.

Wie geschieht eine Abregelung?

Die Abregelung stromerzeugender Anlagen geschieht in aller Regel im Rahmen des Einspeisemanagements durch einen Netzbetreiber, der anders als die Betreiber der stromerzeugenden Anlagen einen genauen Überblick über die Situation in den Stromnetzen hat. Wenn die Notwendigkeit einer Abregelung erkannt wird, wird diese ferngesteuert durchgeführt – meist mit Methoden der Rundsteuertechnik. Gemäß dem deutschen EEG müssen die Betreiber der betroffenen Anlagen für die Ausfallarbeit entschädigt werden; diese Entschädigungen werden über die Netznutzungsentgelte finanziert.

Idealerweise erfolgt die Reduktion der Leistung in kleinen Stufen. Jedoch wird bei kleineren Anlagen aus Kostengründen auch eine einfachere Steuerung verwendet, die die Anlage z. B. mit einem Schütz nur ganz abschalten kann.

Im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland seit 2012 die sogenannte 70-%-Regelung, nach der eine Anlage maximal 70 Prozent ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen darf. (Zu den meisten Zeiten produzieren die Anlagen z. B. aufgrund des momentanen Sonnenstands weniger als diese 70 %, dürfen also die gesamte verfügbare Leistung einspeisen.) In diesem Falle erfolgt eine Abregelung nicht vom Netzbetreiber gesteuert, sondern automatisch durch eine Komponente der stromerzeugenden Anlage (den "gedrosselt" arbeitenden Wechselrichter). Für die dabei entstehende Ausfallarbeit gibt es für die Betreiber keine Entschädigung. Die Betreiber haben aber die Möglichkeit, anstelle der technisch einfach umsetzbaren 70-%-Regelung am Einspeisemanagement teilzunehmen, d. h. eine Rundsteueranlage einbauen zu lassen, mit denen der Netzbetreiber die Anlagenleistung reduzieren kann, wenn es notwendig ist. Zu anderen Zeiten darf dann die volle Leistung eingespeist werden (auch wenn sie 70 % der Nennleistung übersteigt). Damit vermindert sich die Ausfallarbeit, aber andererseits erhöhen sich die Investitionskosten (oder laufende Kosten durch vom Netzbetreiber erhobene Gebühren für geliehene Regelungseinrichtungen). Die Teilnahme am Einspeisemanagement lohnt sich am ehesten bei Anlagen, die weitestgehend nach Süden ausgerichtet sind und deren Leistung nicht durch Verschattung reduziert wird.

Ursachen der notwendigen Abregelung

Der Grund für eine nötige Abregelung bei Anlagen mit erneuerbarer Energie liegt in aller Regel daran, dass die öffentlichen Stromnetze momentan nicht so viel Leistung aufnehmen können, wie von den Anlagen erzeugt werden könnte. Zwar könnte man im Prinzip immer einen Ort finden, an dem die jeweilige Leistung genutzt werden könnte, jedoch stehen die nötigen Leitungskapazitäten hierfür manchmal nicht zur Verfügung. Besonders häufig liegen die Ursachen für solche Engpässe in den Verteilungsnetzen: Kleinere Anlagen speisen in solche Netze ein, die dann zu "Einsammelnetzen" werden, und deren für den ursprünglichen Zweck dimensionierte Kapazität reicht dazu manchmal nicht aus. Für die Erweiterung solcher Kapazitäten ist nicht unbedingt eine Verstärkung der verlegten Stromkabel nötig; manchmal genügt auch eine gezielte Verstärkung bestimmter Komponenten, z. B. der Ersatz alter Transformatoren durch regelbare Ortsnetztransformatoren.

Manchmal liegen Engpässe auch in den Übertragungsnetzen. Es kann vorkommen, dass ein Netzbetreiber eine sogenannte Redispatch-Maßnahme durchführen müssen; dies beinhaltet einerseits die Abregelung einer Anlage und andererseits die Beschaffung zusätzlicher Leistung von einer anderen Anlage an einem anderen Ort, wobei die letztere dann häufig zusätzlich fossile Brennstoffe verbraucht und entsprechende CO2-Emissionen verursacht; natürlich sind hiermit auch Kosten verbunden.

Die möglichst baldige Beseitigung solcher Engpässe gehört zu den Aufgaben der Netzbetreiber, soweit die dafür nötigen Maßnahmen wirtschaftlich zumutbar sind. In einem gewissen Umfang sind aber Energieverluste durch Abregelung hinzunehmen, da der technische Aufwand für die Vermeidung jeder Abregelung unverhältnismäßig hoch wäre.

Anstatt Energie durch eine Abregelung verloren gehen zu lassen, kann man sie im Prinzip auch durch sogenannte zuschaltbare Lasten als eine Variante des Lastmanagements verwerten. Dies kann ein Stück weit eine Alternative zur Verstärkung der Stromnetze sein. Allerdings ist der Nutzeffekt zuschaltbarer Lasten häufig pro Kilowattstunde geringer als bei einer regulären Nutzung, wie sie verstärkte Stromnetze erlauben würde.

Siehe auch: Leistung, Stromnetz, Rundsteuertechnik, Einspeisemanagement, Ausfallarbeit, Redispatch, erneuerbare Energie

Fragen und Kommentare von Lesern

31.03.2019

Eine Abregelung ist über das Jahr nicht kontinuierlich oder gar konstant erforderlich, sondern sie wird "portionsweise" auftreten, immer dann, wenn gerade kurzzeitig mehr Wind-oder PV-Strom ins Netz drängt. Wie oft und in welchen Einzelportionen muß der Strom abgeregelt werden? Verbraucher, die mit diesem Überschussstrom arbeiten wollen, hätten ihn dann nur in einer Art "Stotterbetrieb" zur Verfügung. Und wer darf den Überschußstrom verwenden? Er steckt ja im allgemeinen Stromnetz und kann nicht herausgefiltert werden.

Gibt es dazu nähere Angaben, z.B. aus den Daten, mit denen die Entschädigungen berechnet werden.

Antwort vom Autor:

Tatsächlich ist die Abregelung von Stromerzeugungsanlagen für die meiste Zeit gar nicht nötig, sondern eben nur in bestimmten Situationen.

Eine sinnvolle Nutzung wäre beispielsweise möglich durch "Verheizen" des Stroms ("Power to Heat"), wo sonst normalerweise z. B. Erdgas oder Heizöl verbrannt wird. Die Steuerung ist beispielsweise über Rundsteueranlagen möglich.

Für die Daten verweise ich auf den jährlich erscheinenden Bericht der Bundesnetzagentur.

06.08.2019

Anstatt durch das Abschneiden von Erzeugungsspitzen einen wirtschaftlichen Totalverlust zu generieren, ist die Erzeugung von EE-Gas trotz der hohen Verluste der ökonomisch bessere Weg.

Antwort vom Autor:

Leider nein: Die Erzeugung von EE-Gas wird besonders unwirtschaftlich, wenn sie nur mit eher seltenen Überschüssen durchgeführt wird.

02.06.2020

Gern wüsste ich, wie die Abregelung technisch verwirklicht wird – durch Fehlanpassung statt Leistungsanpassung?

Ich vermute anhand der Kennlinie meiner Anlage, dass es zu zusätzlicher Erwärmung der Panele führt, finde aber leider nichts Erhellendes im Netz.

Antwort vom Autor:

Es handelt sich einfach um einen entsprechenden Eingriff am Wechselrichter. Den Solarzellen wird entsprechend weniger Strom entnommen. Dadurch könnten sie u. U. ein wenig wärmer werden, aber ich denke nicht, dass dieser Effekt so dramatisch ist. Ein gewisser Verlust an Wirkungsgrad wäre in dieser Situation ja nicht relevant.

07.06.2020

Ich habe an meiner Photovoltaik-Anlage gestern erstmals diese Anzeige der "Abregelung" angezeigt bekommen bzw. bemerkt. Die Stadtwerke vergüten mir die von uns nicht benötigte Stromerzeugung mit rd. 12 ct/kwh. Am Strommarkt erhält man den Strom derzeit bei einem Einkaufspreis von rd. 4,5 ct/kwh. Kann es sein, dass die Stadtwerke die PV-Anlage abschaltet, um nicht den höheren Preis zahlen zu müssen, und wenn ja, wie kann ich mich hiergegen wehren?

Antwort vom Autor:

Prinzipiell hätten die Stadtwerke schon einen finanziellen Anreiz, die Abregelung auch dann vorzunehmen, wenn sie eigentlich gar nicht nötig wäre. Ich halte es aber für eher unwahrscheinlich, dass so etwas gewagt würde – das gäbe wohl ordentlich Ärger, wenn es aufflöge. Natürlich müssten Sie diese Umstände ggf. nachweisen, was aber im Prinzip gar nicht so schwierig wäre; vermutlich kann man ohne großen Aufwand ermitteln, zu welchen Zeiten die Abregelung berechtigt ist.

26.08.2020

Wieviele kWh erneuerbare Energie wurden in DE im Jahre 2019 abgeregelt?

Antwort vom Autor:

Diese Zahl ist von der Bundesnetzagentur noch nicht verfügbar, aber für die letzten Jahre finden Sie die Zahlen im Artikel über Ausfallarbeit.

26.10.2022

Zur konkreten Umsetzung der Abregelung: Wird die Produktion der Anlage abgeregelt oder die Einspeisung ins Netz? Und hat die Abregelung Einfluss auf meinen Eigenverbauch?

Antwort vom Autor:

Ich nehme an, Sie meinen eine Photovoltaikanlage auf dem Privathaus. Die Einspeisung ins Netz wird vermindert, was natürlich auch eine verminderte PV-Produktion bedeutet. Ihr Eigenverbrauch kann unbeeinflusst weiter gedeckt werden.

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