Aufwandszahl
Definition: Verhältnis von Energieverbrauch und nutzbarer Energie
Spezifischere Begriffe: Erzeugeraufwandszahl, Anlagenaufwandszahl
Kategorien: Energieeffizienz, Grundbegriffe
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
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Einheit: (dimensionslos)
Formelsymbol: <$e_{\rm p}$>
Ursprüngliche Erstellung: 21.02.2014; letzte Änderung: 20.10.2023
Verschiedene Arten von Aufwandszahlen kommen z. B. im Zusammenhang mit Rechnungen zur Bewertung des Energiebedarfs eines Gebäudes vor:
- Die Erzeugeraufwandszahl <$e_{\rm p}$> z. B. einer Heizungsanlage ist das Verhältnis der z. B. pro Jahr benötigten Endenergie (z. B. in Form von Erdgas) zur erzeugten Nutzwärmemenge. Dies ist der Kehrwert des Jahresnutzungsgrads. Es ergibt sich also ein Wert deutlich über 1, wenn im Betrieb erhebliche Energieverluste auftreten. Verluste, die bei der Bereitstellung des verwendeten Energieträgers entstehen, werden hier aber nicht berücksichtigt.
- Die Anlagenaufwandszahl z. B. einer Heizungsanlage ist das Verhältnis der verbrauchten Primärenergie zur erzeugten Nutzwärmemenge. Hier werden also zusätzlich Verluste bei der Bereitstellung des Energieträgers (z. B. Erdgas) berücksichtigt. Die Anlagenaufwandszahl ergibt sich als das Produkt von Erzeugeraufwandszahl und Primärenergiefaktor.
Beispielsweise könnte ein alter Gasheizkessel einen Jahresnutzungsgrad von nur 70 % haben, woraus sich eine Erzeugeraufwandszahl von 1 / 0,7 = 1,43 ergibt. Multipliziert man dies mit dem Primärenergiefaktor 1,1 (nach EnEV) für Erdgas, erhält man die Anlagenaufwandszahl 1,57. Danach wird 57 % mehr Primärenergie verbraucht, als der im Haus genutzten Wärmemenge (inklusive Speicher- und Verteilungsverluste) entspricht. Eine Anlagenaufwandszahl oberhalb von 1,3 wäre nach der deutschen Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) nicht mehr ausreichend.
Ein weiteres Beispiel: Eine Elektrowärmepumpe als Teil einer Wärmepumpenheizung mag einen Jahresnutzungsgrad von 3,5 erreichen. In diesem Fall ist die Erzeugeraufwandszahl 0,29, also recht niedrig: Pro Kilowattstunde Heizwärme werden nur 0,29 kWh elektrische Energie benötigt. Allerdings wird die elektrische Energie z. B. nach EnEV 2016 mit einem Primärenergiefaktor von 1,8 bewertet (nach EnEV 2014 noch mit 2,4). Somit ergibt sich eine Anlagenaufwandszahl von 0,29 · 1,8 = 0,52.
Siehe auch: Nutzungsgrad, Wirkungsgrad, Primärenergiefaktor
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