Ausgleichsenergie
Definition: elektrische Energie zum Ausgleich unvorhergesehener Schwankungen in einem Bilanzkreis
Englisch: balance energy
Kategorie: elektrische Energie
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 08.12.2013; letzte Änderung: 20.08.2023
URL: https://www.energie-lexikon.info/ausgleichsenergie.html
Das Stromnetz z. B. von Deutschland besteht aus einigen Regelzonen, die administrativ jeweils wieder in eine Vielzahl (z. B. 100 oder 200) von Bilanzkreisen aufgeteilt sind. Für jeden Bilanzkreis gibt es einen Bilanzkreisverantwortlichen. Dieser muss jeweils einen Tag im Voraus den voraussichtlichen Verbrauch und die Erzeugung schätzen (in Intervallen von Viertelstunden), die Differenz von beiden durch entsprechende Stromlieferverträge mit Akteuren außerhalb des Bilanzkreises ausgleichen und die zugehörigen Daten dem Übertragungsnetzbetreiber mitteilen.
Aufgrund unvorhergesehener Abweichungen bei Erzeugung und/oder Verbrauch wird die Bilanz im Normalfall jedoch nicht genau entsprechend dem Plan ausgeglichen sein. (Ungeplante Kraftwerksausfälle können sogar zu starken Abweichungen führen.) Solche Abweichungen werden zusätzlich zu den regulären (im Voraus vereinbarten) Stromlieferungen über das Übertragungsnetz ausgeglichen, und die jeweiligen Energiemengen werden als Ausgleichsenergie bezeichnet. Manchmal wird von einem Bilanzkreis wegen Unterdeckung des Verbrauchs positive Ausgleichsenergie benötigt, also zusätzliche Stromlieferungen, und zu anderen Zeiten negative Ausgleichsenergie, d. h. der Abtransport überschüssiger Energie wegen Überdeckung.
Der Übertragungsnetzbetreiber berechnet im Rahmen einer Umlage den Bilanzkreisverantwortlichen die Kosten für Ausgleichsenergie, die sich aus den ihm entstandenen Kosten für Bezug von Regelenergie in der Regelzone ergeben. (Es zählt nur der Bezug, nicht die Bereitstellung, da diese bereits über die Netznutzungsentgelte abgegolten ist.) Wenn Ausgleichsenergie benötigt wird, führt dies nicht unbedingt zum Bedarf an Regelenergie zum Ausgleich der Verhältnisse in der ganzen Regelzone. Es kommt nämlich oft vor, dass die einen Bilanzkreise positive Ausgleichsenergie benötigen, andere gleichzeitig jedoch negative Ausgleichsenergie. Diese Beiträge können sich also zumindest teilweise gegenseitig ausgleichen. Deswegen ist der Bedarf an Regelenergie (der Regelzonensaldo) meist viel geringer als die Summe aller Ausgleichsenergien. Es wäre deswegen auch nicht sinnvoll, den Bedarf an Ausgleichsenergie innerhalb der Bilanzkreise durch technische Maßnahmen (z. B. regelbare Kraftwerke) auf Null zu drücken.
Im Idealfall wird in einem Bilanzkreis keinerlei Ausgleichsenergie benötigt, weil Erzeugung und Verbrauch ganz dem Plan entsprechen (oder auch wenn ihre Abweichungen sich gegenseitig ausgleichen). Diesen Fall strebt der Bilanzkreisverantwortliche aus wirtschaftlichen Gründen immer an. Er bemüht sich deswegen um möglichst gute Prognosen von Erzeugung und Verbrauch.
Wenn in einem Bilanzkreis viel Windenergie und/oder Sonnenenergie gewonnen wird, ist die Prognose der Erzeugung schwieriger; dies kann durch den zusätzlichen Bedarf an Ausgleichsenergie zu zusätzlichen Erzeugungskosten in der Größenordnung einiger Zehntel Cent je Kilowattstunde führen. Möglichst gute Wetterprognosen als Basis von Erzeugungsprognosen sind zur Minimierung solcher Kosten wertvoll – bei Direktvermarktung für den Produzenten, bei der Abrechnung über das EEG für die Gesamtheit der Verbraucher.
Das System mit Bilanzkreisen und der Abrechnung von Ausgleichsenergie wird auch in anderen Ländern verwendet, die an einem liberalisierten Strommarkt teilnehmen.
Siehe auch: Übertragungsnetz, Regelenergie, Lastprofil
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