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Eigenbedarf

Definition: der Energieverbrauch durch die internen Anlagen eines Kraftwerks

Englisch: auxiliary power

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Ursprüngliche Erstellung: 04.07.2018; letzte Änderung: 20.08.2023

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Von der elektrischen Energie, die beispielsweise vom Generator eines Wärmekraftwerks erzeugt wird, wird ein gewisser Anteil von diversen Anlagen innerhalb des Kraftwerks verbraucht, die für dessen Betrieb notwendig sind. Dies wird als Eigenbedarf bezeichnet.

Bei Wärmekraftwerken fällt hier insbesondere der Energieverbrauch der Speisewasserpumpe stark ins Gewicht; mit ihr muss das vom Kondensator kommende Wasser gegen den dort höheren Druck in den Dampferzeuger gepumpt werden. Kraftwerke enthalten meist auch diverse andere Aggregate wie z. B. weitere Pumpen (etwa für Kühlwasser) und Gebläse (z. B. in manchen Kühltürmen) sowie Kohlemühlen und Abgasreinigungsanlagen, die nennenswerte Mengen von Energie benötigen.

Der Kraftwerks-Eigenbedarf wird im Betrieb von der eigenen Erzeugung gedeckt. Die in das Stromnetz eingespeiste Nettostromerzeugung ist die Bruttostromerzeugung abzüglich des Eigenbedarfs. Beispielsweise ist bei Kohlekraftwerken und Kernkraftwerken der Eigenbedarf in der Größenordnung von 5 bis 10 % der Bruttostromerzeugung, also ein wesentlicher Faktor für die Energieeffizienz. Meist wird die hohe Eigenbedarfsleistung über mehrere Spannungsebenen den entsprechenden Verbrauchern zur Verfügung gestellt. Einen sehr viel geringeren Eigenbedarf haben in der Regel Wasserkraftwerke und Windenergieanlagen.

Wenn ein Kraftwerk erst angefahren wird, also momentan noch keine eigene Erzeugung erzielt, ist es meistens auf Strombezug aus dem Stromnetz für die Deckung des Eigenbedarfs angewiesen (oft mit Verwendung eines speziell dafür vorgesehenen Anfahrtransformators). Es ist also nicht zu einem Schwarzstart in der Lage, d. h. einem Start ohne Hilfe aus dem Stromnetz, wenn es nicht noch eine zusätzliche leistungsfähige Stromerzeugungsanlage hat. (Notstromaggregate reichen hierfür u. U. von der Leistung her nicht aus.) Ein gewisser Anteil der Kraftwerke muss schwarzstartfähig sein, damit das Netz nach einem Zusammenbruch (Stromausfall) wieder in Betrieb genommen werden kann.

Im Fall von Kraftwerken mit mehreren Kraftwerksblöcken kann der Eigenbedarf eines gerade angefahrenen Kraftwerksblocks durch einen bereits regulär laufenden Block gedeckt werden.

Selbst nach zeitweiser oder dauerhafter Abschaltung eines Kraftwerks kann noch jahrelang ein nennenswerter Eigenbedarf entstehen, insbesondere in Kernkraftwerken, da die Kühlung des Kernreaktors und der Brennelemente in Lagerbecken unbedingt gewährleistet bleiben muss.

Der Eigenbedarf eines Kraftwerks kann den Betrieb ohne Leistungsabgabe in das Stromnetz unmöglich machen. Die Leistung eines Kraftwerks kann nämlich oft nicht so stark reduziert werden, dass nur der Eigenbedarf gedeckt wird. Deswegen müssen Kraftwerke bei einem Zusammenbruch des Stromnetzes oft unmittelbar heruntergefahren werden; sie können nicht einfach so lange nur den Eigenbedarf decken, bis das Stromnetz wieder funktioniert.

Siehe auch: Eigenverbrauch, Energieverbrauch, Kraftwerk, Schwarzstart

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