RP-Energie-Lexikon
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Energiesteuer

Definition: eine Steuer auf Energieträger

Spezifischere Begriffe: Stromsteuer, Gassteuer, Mineralölsteuer, Heizölsteuer, Benzinsteuer, Dieselsteuer

Englisch: energy tax

Kategorien: Energiepolitik, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 03.11.2014; letzte Änderung: 20.08.2023

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Eine Energiesteuer ist eine Steuer, die ein Staat auf Energieträger erhebt, beispielsweise auf Kraftstoffe, Heizöl, elektrische Energie oder Kernbrennstoffe. Es handelt sich also um eine Verbrauchsteuer und um eine indirekte Steuer.

Erwünschte Lenkungswirkung

Anders als wichtige andere Steuern wie beispielsweise die Lohnsteuer dienen Energiesteuern nicht nur der Finanzierung des Staates, sondern haben gleichzeitig auch eine erwünschte Lenkungswirkung: Da sie Energieträger verteuern, setzen sie einen Anreiz für die Verminderung des Energieverbrauchs. Im Falle der fossilen Energieträger dient dies für ein Land wie Deutschland der Verringerung der enormen Abhängigkeit von Energieimporten, also der Verminderung wirtschaftlicher und politischer Risiken. Außerdem werden damit die Emissionen sowohl giftiger Schadstoffe (Stickoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub, Schwermetalle etc.) als auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen reduziert. Energiesteuern sind somit auch ein wichtiges Instrument der Energiepolitik, Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik.

Allerdings können Energiesteuern auch unerwünschte Lenkungswirkungen haben, wenn sie nicht optimal ausgestaltet sind. Beispielsweise wirken die Stromsteuer und andere Abgaben auf Strom in Deutschland als ein wesentliches Hindernis für den Einsatz von Elektrowärmepumpen und generell für die Sektorkopplung. Dieses Problem könnte gelöst werden, indem man die Stromsteuer reduziert (oder abschafft) und dafür die Steuern im Wärmebereich (etwa auf Erdgas) erhöht.

Wirtschaftliche Effekte von Energiesteuern

Energiesteuern verteuern die Produktion von Produkten, vor allem soweit es sich um energieintensive Produkte handelt. Insofern dämpfen sie auch die Wirtschaftstätigkeit. Dies gilt allerdings für alle Steuern, beispielsweise auch für die Lohnsteuer, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern verteuert. Eine interessante Frage ist nun, wie sich eine Verlagerung von Steuern auf Löhne hin zu Steuern auf Energieträger (etwa im Rahmen einer ökologischen Steuerreform) auf die Wirtschaft auswirkt.

Die Beantwortung dieser Frage ist sehr schwierig, da beide Arten von Steuern vielfältige Auswirkungen auf die Wirtschaft haben und diese Auswirkungen auch von diversen anderen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig sind. Tendenziell ist aber zu erwarten (was auch diverse Studien belegt haben), dass die genannte Verlagerung für ein Land wie Deutschland die Wirtschaft insgesamt eher stützen als bremsen dürfte, wobei es natürlich eher profitierende und eher leidende Sektoren der Wirtschaft gäbe. Auf jeden Fall positiv wäre der Effekt, dass sich die Wirtschaft schneller auf die zukünftig ohnehin stark steigenden Energiepreise einrichten würde und dabei gegenüber anderen Volkswirtschaften Konkurrenzvorteile erringen sollte, beispielsweise durch verstärkte Innovation in Bereichen wie erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Volkswirtschaftlich gesehen ist hierbei auch zu beachten, dass eine von inländischen Steuern angetriebene Umstellung auf einen geringeren Energieverbrauch mit Einnahmen für den eigenen Staat verbunden ist, die Entlastungen in anderen Bereichen ermöglicht, während die gleiche Umstellung als Folge starker Preisanstiege auf dem Weltmarkt viel Geld in die Anbieterländer (beispielsweise erdölproduzierende Länder) abfließen ließe.

Die deutsche Energiesteuer

Speziell in Deutschland gibt es seit 2006 das Energiesteuergesetz, welches die Steuern auf fossile Energieträger festlegt. Dieses Gesetz löste das Mineralölsteuergesetz ab, wobei die Energiesteuer-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch wieder von der Ökosteuer gesprochen, weil mit der Erhöhung von Energiesteuern bereits erste (zaghafte) Schritte hin zu einer ökologischen Steuerreform unternommen wurden. Mit der Ökosteuer ist hier freilich keine zusätzliche Steuer gemeint, sondern lediglich ein Bestandteil der Energiesteuer. Das Grundprinzip ist, dass Steuern auf Energie erhöht werden, während man gleichzeitig Steuern auf Löhne und/oder Sozialabgaben reduziert. In der Tat wird seitdem die Rentenkasse mit Einnahmen aus der Energiesteuer unterstützt, was die Lohnnebenkosten entlastet.

Die folgenden Energieträger sind davon betroffen:

Man kann weiterhin von der Mineralölsteuer sprechen, soweit die Energiesteuer Mineralölprodukte betrifft. Dies kann weiter differenziert werden in die Heizölsteuer, Benzinsteuer, Dieselsteuer usw.

Elektrische Energie wird separat vom Stromsteuergesetz behandelt, und für Kernbrennstoffe gibt es seit 2011 die Kernbrennstoffsteuer.

Die Einnahmen aus der deutschen Energiesteuer fließen vollumfänglich in den Bundeshaushalt. Es gilt für sie keine formelle Zweckbindung, d. h. sie dient der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben.

Höhere Besteuerung des Verkehrs

Die Energiepreise insbesondere für den Verkehrsbereich werden durch die Energiesteuer erheblich erhöht (in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern), während die Steuerbelastung für Brennstoffe (etwa für Heizungsanlagen) meist geringer ist und Kerosin für den gewerblichen Flugverkehr bisher in der Regel gar nicht besteuert wird. Abgesehen von der Nichtbesteuerung von Kerosin, die als eine Anomalie angesehen werden kann, folgt man meist dem Grundsatz, dass grundlegende menschliche Bedürfnisse wie die Beheizung von Wohnräumen weniger stark besteuert werden als die Fortbewegung, die zu einem guten Teil nicht lebensnotwendig ist. Außerdem ist die Elastizität der Nachfrage im Verkehrsbereich tendenziell geringer als in anderen Sektoren, was ein stabileres Steuersubstrat ergibt.

Siehe auch: Mineralölsteuer, Kernbrennstoffsteuer, Energiepolitik, RP-Energie-Blog 2016-08-17

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