RP-Energie-Lexikon
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Energieverbrauchskennzeichnung

Definition: eine Kennzeichnung gewisser Geräte und Fahrzeuge, die über deren Energieverbrauch Auskunft gibt

Englisch: energy label

Kategorien: Energieeffizienz, Energiepolitik, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 26.01.2014; letzte Änderung: 20.08.2023

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Für bestimmte Arten von Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Klimageräte und Fernseher), Leuchtmittel und Leuchten (→ Beleuchtung) wie auch für Kraftfahrzeuge gibt es gesetzliche genormte Energieetiketten (Energielabel), die vor dem Kauf über den Energieverbrauch Auskunft geben sollen. Für die Konsumenten ist es sonst oft nämlich schwierig, den Energieverbrauch eines Geräts zu beurteilen, insbesondere unter dem Einfluss irreführender Werbeaussagen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Energieetikette kann, wenn sie sinnvoll gestaltet ist, den Konsumenten die Auswahl energieeffizienter Produkte erleichtern und damit die Energieeffizienz allgemein mittel- und langfristig vorantreiben. Damit solche Etiketten auch beachtet werden, gibt es z. B. in der EU nicht nur eine generelle Kennzeichnungsverpflichtung für bestimmte Geräte (für Haushaltsgroßgeräte bereits seit 1998), sondern auch detaillierte Vorschriften über die Größe, Gestaltung und Anbringung der Etiketten. Zumindest Teile der Information der Etikette, z. B. die Energieeffizienzklasse (siehe unten), müssen auch in der Werbung genannt werden.

Eine einfache Angabe des Energieverbrauchs z. B. eines Geräts genügt in der Regel nicht, da diverse Umstände im Interesse sinnvoller Vergleiche mit berücksichtigt werden müssen:

  • Die Umgebungs- und Einsatzbedingungen müssen normiert sein, um faire Vergleiche zu ermöglichen. Beispielsweise muss der Energieverbrauch eines Kühlschranks bei einer genormten Raumtemperatur gemessen werden. Bei einem Warmwasserbereiter kommt es offensichtlich auch darauf an, wie viel Warmwasser pro Tag entnommen wird (was über ein Lastprofil festgelegt ist). Bei einer Waschmaschine ist die Menge und Art der gewaschenen Wäsche von Bedeutung.
  • Die Größe eines Geräts beeinflusst oft dessen Verbrauch. Beispielsweise verbrauchen große Kühlschränke mehr elektrische Energie als kleine, und bei Fahrzeugen spielt das Fahrzeuggewicht eine große Rolle. Strittig ist in manchen Fällen, ob bzw. wie stark die Größe eines Geräts oder Fahrzeugs bei der Bewertung der Energieeffizienz berücksichtigt werden soll. Dieser Aspekt wird insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugen weiter unten diskutiert.

Energieeffizienzklassen

Für die Konsumenten am einfachsten handhabbar ist Einstufung in Energieeffizienzklassen, die üblicherweise mit Großbuchstaben (z. B. A bis G) bezeichnet werden – bei weiteren Verbesserungen ggf. auch mit A+, A++ etc. (Die weiter hinten im Alphabet stehenden Buchstaben stehen hierbei stets für eine schlechtere Effizienz, und gesetzliche Vorschriften können verlangen, dass eine gewisse Klasse mindestens erreicht wird, damit ein Produkt überhaupt verkauft werden darf.) Die Effizienzklassen stellen eine mehr oder wenige angemessene Bewertung der Energieeffizienz dar, die verschiedene Umstände (siehe oben) berücksichtigen kann. Die Einstufung erfolgt in der Regel dadurch, dass man den Verbrauch eines Geräts unter bestimmten Umständen mit dem Verbrauch eines fiktiven Referenzgeräts vergleicht, der von der Größe des Geräts abhängen kann.

Wenn die Anforderungen für die Einstufung in bestimmte Effizienzklassen mit der Zeit entsprechend dem technischen Fortschritt verschärft werden, so dass nur ein gewisser Prozentsatz der Geräte auf dem Markt z. B. die Klasse A erreicht, können die Konsumenten auch ohne weitere Vergleiche davon ausgehen, dass ein Klasse-A-Gerät relativ gut sein muss. Die Betrachtung konkreter Verbrauchswerte mag sich dann erübrigen, und die Sache wird für die Konsumenten sehr einfach.

Leider kann auf verschiedene Weisen doch wieder Verwirrung entstehen:

  • Zum Teil werden die Anforderungen für die Effizienzklassen nicht verschärft, und stattdessen werden neue Effizienzklassen wie A+, A++ und A+++ eingeführt. Dies ist insbesondere bei den europäischen Energielabels für Haushaltsgerät der Fall, weil diverse Hersteller sich stark gegen eine allmähliche Verschärfung der Anforderungen einsetzen und Verbraucherschutzorganisationen, die eine Anpassung der Anforderungen fordern, sich nicht durchsetzen konnten. Deswegen ist die Einstufung in die Effizienzklasse A nach einigen Jahren gar nicht mehr als besonders gut zu betrachten, und Konsumenten, die darüber nicht ausreichend informiert sind und nicht durch den Vergleich mit anderen Geräten auf die besseren Klassen aufmerksam werden, können effektiv getäuscht werden.
  • Die Effizienzklassen berücksichtigen die Größe eines Geräts oder Fahrzeugs oft auf unangemessene Weise. Beispielsweise ist nicht einzusehen, warum von zwei Fahrzeugen mit gleicher Anzahl von Sitzplätzen und gleichem Kraftstoffverbrauch dasjenige als effizienter eingestuft werden soll, welches schwerer ist. Zwar erfordert der gleiche Verbrauch für dieses Fahrzeug einen effizienteren Antrieb, aber es müsste ja um die Effizienz des Fahrzeugs als solches gehen, nicht um die des Antriebs.
  • Der Vergleich unterschiedlicher Arten von Produkten – beispielsweise von mit elektrischer Energie oder mit Erdgas betriebenen Warmwasserbereitern wie auch von Elektroautos und Benzinautos – ist naturgemäß schwierig. In der Regel sind die Effizienzklassen nicht geeignet, um solch unterschiedliche Produkte miteinander zu vergleichen. Ob oder unter welchen Umständen also z. B. Elektroautos dem Klimaschutz oder anderen Zielen dienen, lernt man nicht einfach durch die Betrachtung von Energieetiketten.
  • Wenn es mehrere verschiedene Systeme von Energieverbrauchskennzeichnungen gibt, werden Vergleiche natürlich ebenfalls erschwert, und bestimmte Hersteller in Ländern mit strengeren Systemen können benachteiligt werden. Deswegen gibt es z. B. innerhalb der EU seit Jahren einheitliche Regelungen.

Zum Teil resultieren solche Probleme aus der Komplexität der Sache, zum Teil aber auch aus dem unangemessenen Einfluss von Lobbyisten. Beispielsweise ist bekannt, dass die Autoindustrie vielerorts einen enormen Druck auf Politik und Behörden ausübt, um diverse Aspekte der Energiekennzeichnungen entsprechend ihren Interessen festzulegen. In der Regel sind industrielle Lobbies wesentlich wirksamer als Verbraucherschutzorganisationen, weil sie über weitaus umfangreichere Mittel und stärkere Kontakte zur Politik verfügen.

Energieverbrauchskennzeichnung bestimmter Produkte

Im Folgenden werden Details der in der EU zur Zeit verlangten Verbrauchskennzeichnung zwei Arten von Produkten erläutert, die das Grundprinzip und auch typische Probleme der Energieverbrauchskennzeichnung zeigen.

Beleuchtung: Leuchtmittel und Leuchten

EU-Energieetikette für Lampen
Abbildung 1: Muster der Energieetikette für Leuchtmittel.

Seit September 2013 gibt es für Haushalts-Leuchtmittel (nicht für Speziallampen, z. B. Signallampen) die Energieeffizienzklassen A++, A+, A, B, C, D und E. Die früheren Klassen F und G sind entfallen; solche Leuchtmittel (z. B. größere Glühlampen) dürfen wegen mangelnder Energieeffizienz nicht mehr verkauft werden (→ Glühlampenverbot). Die Einstufung erfolgt aufgrund der jeweils benötigten elektrischen Leistung (in Watt, ggf. inklusive Vorschaltgerät) und dem erzeugten Lichtstrom (in Lumen, lm). Es wird jedoch nicht einfach der Quotient von Lichtstrom und Leistung (in Lumen pro Watt, lm/W) verwendet, da es bei höheren Leistungen technisch einfacher wird, einen hohen Effizienzquotienten zu erhalten.

Das Muster für die bei Leuchtmitteln verwendeten Etiketten wird in Abbildung 1 gezeigt. Hier stehen I und II für den Lieferanten bzw. die Produktbezeichnung (Modellkennung). Visuell dominierend ist die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse. Darunter steht der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1000 Betriebsstunden.

Mit gewöhnlichen Glühlampen sind meist nur Effizienzklassen D und E erreichbar. Halogenlampen (eine Sonderform von Glühlampen) sind etwas effizienter; sie können z. B. die Klasse C erreichen, manche sogar B. Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) erreichen dagegen typischerweise die Effizienzklasse A. Lampen mit Leuchtdioden (LED-Lampen) sind zum Teil noch besser. Die effizienteren Leuchtmittel sind zwar in der Regel teurer; beispielsweise kosten LED-Lampen viel mehr als Glühlampen. Jedoch ist die Energieeinsparung im Betrieb so groß, dass die Gesamtkosten (Anschaffung + Betrieb) trotzdem meist niedriger ist – außer wenn eine Leuchte nur sehr wenig betrieben wird.

Man beachte, dass die zugrundeliegende Ökodesign-Richtlinien keineswegs nur den Energieverbrauch betreffen, sondern auch diverse andere Details regeln. Beispielsweise gibt es Anforderungen an die Betriebseigenschaften betreffend die Lebensdauer (auch ggf. eine vorzeitige Abnahme des Lichtstroms und den Einfluss häufigen Ein- und Ausschaltens), die Zündzeit und Anlaufzeit, die Farbwiedergabe und Farbkonsistenz. Man versucht also, alle für die Konsumenten wichtigen Eigenschaften zu erfassen. Dies ist wichtig, weil sonst Anreize für Produzenten entstünden, die Energieeffizienz auf Kosten anderer wichtiger Eigenschaften einseitig zu optimieren. Die detaillierten Anforderungen der EU-Richtlinien reflektieren durchaus auch früher gemachte schlechte Erfahrungen.

Für Leuchten (die Leuchtmittel als eine Komponente enthalten) gibt es eine andere Etikette, die angibt, welche Energieklassen mit den dafür verwendbaren Leuchtmitteln möglich sind. So erfahren die Konsumenten z. B., dass gewisse Leuchten nur mit relativ ineffizienten Leuchtmitteln betrieben werden können, andere dagegen nur mit effizienten LED-Lampen funktionieren. Nicht erfasst wird das Problem, dass manche Leuchten einen großen Teil des vom Leuchtmittel erzeugten Lichts absorbieren, also trotz effizientem Leuchtmittel sehr ineffizient sein können.

Kraftfahrzeuge

Der Energieverbrauch von Autos (Personenkraftwagen, PKW) ist besonders wichtig, weil Autos viel mehr Energie verbrauchen als diverse Haushaltsgeräte. Trotzdem gibt es bisher gerade dafür keine EU-weit einheitliche Kennzeichnung, sondern nur die Pflicht zu einer national festgelegten Kennzeichnung, die Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen angibt und auch sonst einige Mindestanforderungen erfüllt. In Deutschland gilt seit Dezember 2011 eine entsprechende Verordnung, die im Folgenden diskutiert wird.

Energieetikette für Kraftfahrzeuge
Abbildung 2: Die deutsche Energieeffizienz-Kennzeichnung für Kraftfahrzeuge. Am besten sichtbar ist die leider nicht sachgemäße und deswegen irreführende Einstufung in eine Energieeffizienzklasse.

Bei Kraftfahrzeugen, die mit fossilen Energieträgern wie Benzin oder Dieselkraftstoff betrieben werden, gibt es einen sehr engen Zusammenhang zwischen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß (in Gramm pro Kilometer, g/km). Deswegen ist es für die Beurteilung der Energieeffizienz ausreichend, den CO2-Ausstoß zu kennen und nicht zusätzlich den Kraftstoffverbrauch pro 100 km. Dies erlaubt auch einen korrekten Vergleich von Fahrzeugen für unterschiedliche Kraftstoffe.

Die Einstufung in die Energieeffizienzklassen geschieht in Deutschland (wie auch z. B. in der Schweiz) mit Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts, genauer ausgedrückt der Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: Je schwerer das Fahrzeug, desto mehr Energie darf es verbrauchen, ohne in eine schlechtere Effizienzklasse abgestuft zu werden. Es wäre zwar durchaus zu rechtfertigen, einen Fünfsitzer bei gleichem Verbrauch wie ein Zweisitzer als effizienter einzustufen (jedenfalls wenn der Fünfsitzer in der Praxis tatsächlich mehr Personen befördert). Jedoch ist das Fahrzeuggewicht ein denkbar schlechtes Maß für den Nutzwert; offenkundig hilft es den Herstellern schwerer Fahrzeuge, ihre Produkte noch als einigermaßen energieeffizient erscheinen zu lassen, obwohl ihre Verwendung offensichtlich keineswegs im Sinne der Energieeffizienz und des Klimaschutzes ist. Beispielsweise werden solche Hersteller, die erfolgreich auf Leichtbau setzen, damit benachteiligt. Zudem ist zu beachten, dass auch die graue Energie (Energieaufwand bei der Herstellung des Fahrzeugs) mit dem Fahrzeuggewicht zunimmt. Verständlich wird diese Regelung also nicht durch sachliche Überlegungen, sondern nur unter Berücksichtigung der massiven Einflüsse von Lobbyisten der Autoindustrie. Hierin sind sich Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen und auch diverse Automobilverbände weitgehend einig. Ausführlich wird die Sachlage diskutiert in einem Artikel über die schweizerischen Energieetikette für Personenwagen [1]. Für die Situation in Deutschland ist noch relevant, dass die Bundesregierung Akten zum Entstehen dieser Verordnung erst herausgab, als die Deutsche Umwelthilfe dies über eine Klage beim Europäischen Gerichtshof durchgesetzt hat, und dass die Akten den erheblichen Einfluss der deutschen Automobilindustrie belegen.

Aufgrund der unangemessenen Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts sind die resultierenden Energieeffizienzklassen leider irreführend; manchem SUV wird damit eine passable Energieeffizienz bescheinigt, besser als die mancher Kleinwagen, trotz des viel höheren Verbrauchs und CO2-Ausstoßes. Die Energieetiketten eignen sich deswegen nur zur Entnahme des CO2-Ausstoßes, der im Regelfall auch das korrekte Kriterium für die Beurteilung der Energieeffizienz darstellt. Nur wenn ein größeres Fahrzeug tatsächlich mehr Personen transportiert, ist dies anders. Wenn z. B. für eine Familie ein Auto mit weniger als fünf Sitzplätzen nicht in Frage kommt, wird man aber eben einfach die entsprechenden Fahrzeuge im Hinblick auf ihren CO2-Ausstoß vergleichen können und damit zu einer korrekten Einschätzung kommen. Dagegen ist die Energieeffizienzklasse selbst für Vergleiche innerhalb einer Fahrzeugklasse (z. B. Familienautos) kaum geeignet, weil es auch dort wesentliche Unterschiede im Fahrzeuggewicht gibt.

Literatur

[1]Extra-Artikel: Die schweizerische Energieetikette für Personenwagen: ein Lehrbeispiel für politisch gewollten Etikettenschwindel
[2]Extra-Artikel: Mehr Transparenz: Das neue Energielabel für Warmwasserbereiter
[3]Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV), https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/Pkw-EnVKV.pdf

Siehe auch: Energieverbrauch, Beleuchtung, Glühlampenverbot

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