Gebäudenutzfläche und Energiebezugsfläche
Akronyme: GNF, EBZ
Definition: Flächenwerte, auf die der Heizenergiebedarf eines Gebäudes bezogen werden kann
Englisch: useful area in a building
Kategorien: Energieeffizienz, Grundbegriffe, Haustechnik
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 15.09.2012; letzte Änderung: 26.04.2023
URL: https://www.energie-lexikon.info/gebaeudenutzflaeche_und_energiebezugsflaeche.html
Bei der Bewertung des Heizenergiebedarfs eines Gebäudes ist es offenkundig notwendig, die Größe des Gebäudes zu berücksichtigen. Die geschieht in der Regel, indem man den jährlichen Heizenergiebedarf durch die Gebäudenutzfläche dividiert, um einen Energiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche zu erhalten.
Es gibt nun genaue Regeln, um die Gebäudenutzfläche objektiv festzulegen. In Deutschland wird sie im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Wohngebäuden berechnet als das beheizte Gebäudevolumen multipliziert mit 0,32 / m, oder anders gesagt als das beheizte Gebäudevolumen dividiert durch 3,125 m. Für ungewöhnlich große oder kleine Geschosshöhen gilt allerdings eine modifizierte Formel. Das beheizte Gebäudevolumen ist wiederum definiert als das Volumen, das von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche <$A$> (definiert nach EnEV 2009, Nr. 1.3.1) umschlossen wird. Man beachte, dass die rechnerisch so ermittelte Gebäudenutzfläche nicht eine geometrisch ermittelte Fläche ist und im Allgemeinen von der Wohnfläche abweicht. In der Regel ist sie deutlich größer als die Wohnfläche, da z. B. auch Treppenhäuser, die sich innerhalb des beheizten Gebäudevolumens befinden, mit zählen (selbst wenn sie nicht direkt beheizt werden).
In der Schweiz und in Österreich verwendet man statt der Gebäudenutzfläche den Begriff Energiebezugsfläche, der anders definiert ist, nämlich als die Summe der beheizten Geschossflächen aller Stockwerke. Hier zählen die Bruttogrundflächen, die auch z. B. die Flächen der umgebenden Mauern enthalten. Auch Räume wie Treppenhäuser werden wie bei der Gebäudenutzfläche mitgezählt, wenn sie üblicherweise beheizt werden; Heizungs- und Trockenräume gehören also nicht dazu. Zusätzlich gibt es Korrekturfaktoren für nur saisonal beheizte Räume, bei ungewöhnlichen Temperaturen genutzte Räume sowie Räume mit ungewöhnlicher Höhe.
Siehe auch: Energieeinsparverordnung, Gebäudeenergieausweis, energetische Sanierung von Gebäuden
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