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Glühlampenverbot

Definition: ein ungenauer Ausdruck für das Zurückdrängen von Glühlampen über strengere Energieeffizienzvorschriften

Englisch: incandescent lamp phase-out

Kategorien: Energieeffizienz, Energiepolitik, Haustechnik, Licht und Beleuchtung

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 02.06.2012; letzte Änderung: 20.08.2023

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Das Glühlampenverbot ist ein etwas ungenauer Begriff für das Zurückdrängen von herkömmlichen Glühlampen (inzwischen auch von Halogenlampen) durch verschärfte Effizienzvorschriften, beispielsweise in der EU über die Ökodesign-Richtlinie. Solche Effizienzvorschriften gelten für gängige Leuchtmittel (nicht für diverse Speziallampen) und sind mittlerweile so streng, dass sie von Glühlampen nicht mehr erfüllt werden können. Dies resultiert dann effektiv in einem Verbot der Glühlampen, jedenfalls für die wichtigsten Einsatzzwecke.

Im Folgenden wird erläutert, warum Glühlampen zurückgedrängt werden sollen, warum staatliche Maßnahmen zur Beschleunigung des Übergangs eingesetzt werden, welche Nachteile dadurch entstehen und welche Widerstände auftreten.

Gründe für den Ersatz von Glühlampen durch Energiesparlampen

Glühlampen stehen in Konkurrenz mit einer Reihe anderer Leuchtmittel – insbesondere mit Energiesparlampen auf der Basis von Kompaktleuchtstofflampen oder auch Leuchtdioden (LEDs). Im Vergleich zu diesen weisen Glühlampen eine massiv niedrigere Energieeffizienz auf; sie brauchen im Betrieb typischerweise rund 4 bis 5 mal mehr elektrische Energie und somit auch Primärenergie als die genannten Alternativen. (In manchen Fällen ist die Einsparung sogar noch wesentlich höher wegen der besser gerichteten Lichtabstrahlung.) Deswegen führt der Ersatz von Glühlampen durch Energiesparlampen zu wesentlichen Einsparungen an Primärenergie (insoweit dies nicht durch Rebound-Effekte zunichte gemacht wird) und somit auch zur Reduktion von Abgasemissionen in Kraftwerken. Da Beleuchtung größtenteils in den Morgen- und Abendstunden benötigt wird und nur wenig am Mittag oder nachts, wird die elektrische Energie hierfür weitgehend in Mittellast-Kraftwerken erzeugt, die z. B. in Deutschland zu einem wesentlichen Teil Kohlekraftwerke sind. Stromeinsparungen im Beleuchtungssektor führen deswegen zur überproportionalen Reduktion der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken und somit zu entsprechenden Reduktionen von klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen. Hinzu kommen verminderte Emissionen diverser giftiger Schwermetalle in den Kraftwerksabgasen – beispielsweise von Quecksilber, Chrom, Cadmium und Blei – und auch von radioaktiven Substanzen, die ebenfalls in Spuren in der Kohle vorkommen.

Vorteile von Glühlampen sind dagegen, dass deren Herstellung kostengünstig und wenig materialintensiv ist, und dass keine giftigen Substanzen benötigt werden, so dass auch die Entsorgung unproblematisch ist. Die Herstellung von Energiesparlampen ist dagegen wesentlich aufwendiger und verlangt auch einen höheren Energieeinsatz (mehr graue Energie). Jedoch zeigen Umweltbilanzen klar, dass dies zu einem guten Teil (teils sogar vollständig) bereits durch die erheblich längere Lebensdauer der Energiesparlampen ausgeglichen wird, und vor allem dass der Energieaufwand im Betrieb weitaus wichtiger ist (siehe Tabelle 1). Die Vorteile der Energiesparlampen im Betrieb werden also allenfalls geringfügig reduziert durch vermehrten Aufwand für die Herstellung und auch für die Entsorgung. Ähnliches gilt für Leuchtdioden (LEDs), die übrigens auch nur einen relativ geringen Materialaufwand verursachen; die darauf basierenden Lampen sind oft sogar wesentlich kompakter und leichter.

Das Zurückdrängen von Glühlampen trägt nicht nur deutlich zum Klimaschutz und allgemein zum Umweltschutz bei, sondern ermöglicht auch finanzielle Einsparungen. Die Anschaffungskosten für Energiesparlampen und LED-Lampen sind zwar wesentlich höher als die für die billigen Glühlampen. Über die erzielte Stromkosteneinsparung erzielen die Konsumenten trotzdem erhebliche Einsparungen. Für einen typischen Haushalt liegt dies in der Größenordnung von 100 € jährlich. Da Klimaschutz so also sogar mit finanziellen Einsparungen kombiniert werden kann, liegt hier ein Fall mit negativen CO2-Vermeidungskosten vor. Dies trifft zwar nicht für jede einzelne Lampe zu, da es z. B. selten benutzte Lampen gibt, wo sich der Ersatz nicht lohnt. Für die große Mehrheit der Lampen und somit auch für den Durchschnitt aller Lampen tritt jedoch die genannte Einsparung auf.

Leuchtmittel Glühlampen Energie­spar­lampen
Herstellung und Entsorgung 5 Glühlampen 60 W
4 kWh
kein Quecksilber
1 Energiesparlampe 15 W
7,5 kWh
ca. 3 mg Quecksilber
Betrieb mit Kohlestrom 300 kWh
100 kg Steinkohle
ca. 10 mg Quecksilber in der Umwelt
75 kWh
25 kg Steinkohle
ca. 2,5 mg Quecksilber in der Umwelt

Tabelle 1: Aufwand für Herstellung und Betrieb für 5000 Stunden Licht mit unterschiedlichen Leuchtmitteln. Die Herstellung und Entsorgung einer Energiesparlampe benötigt zwar deutlich mehr Energie als die von fünf Glühlampen. Jedoch ist der Energieaufwand im Betrieb für die Gesamtbilanz viel wichtiger. Selbst wenn nur ein Teil des Stroms aus Kohlekraftwerken stammt, ist die Umweltbelastung mit Glühlampen viel höher. Dies gilt auch für Quecksilber, auch wenn die hier grob geschätzten Quecksilbermengen je nach Kraftwerk stark variieren können. Das von den Kraftwerken emittierte Quecksilber wird in der Umwelt fein verteilt; das in den Lampen könnte (und sollte) durch geeignete Behandlung zurückgehalten werden.

Warum agieren die Konsumenten nicht schon ohne ein Glühlampenverbot?

Nach stark vereinfachten ökonomischen Theorien müssten die Konsumenten bereits ohne zusätzliche staatliche Maßnahmen den weitgehenden Ersatz von Glühlampen durch Energiesparlampen vollziehen, da er ja in ihrem Interesse ist. Trotzdem wurde beobachtet, dass der Glühlampenersatz ohne weitere Maßnahmen nur sehr schleppend verläuft. Dies liegt nur zu einem geringen Teil daran, dass manche Glühlampen nicht oder nicht sinnvoll ersetzt werden könnten:

  • Für manche nur selten und kurz eingeschalteten Leuchten (z. B. in einem Abstellraum oder Gäste-WC) lohnt sich eine teurere Energiesparlampe weder ökonomisch noch ökologisch.
  • Störend wird oft empfunden, dass die Leuchtkraft der Kompaktleuchtstofflampen (nicht der LED-Lampen) oft erst nach einer Minute oder gar nach mehreren Minuten voll erreicht wird.
  • Manche Leuchten sind so klein, dass die meist größeren Energiesparlampen nicht hineinpassen oder nicht gut darin aussehen. Der Aufwand für das Auswechseln der ganzen Leuchte mag zu hoch sein.

Das Hauptproblem dürfte jedoch ein Mangel an sachlich fundierter Information sein:

  • Der deutlich höhere Kaufpreis von Energiesparlampen wird sehr viel stärker wahrgenommen als die nicht direkt erkennbaren höheren Stromkosten mit Glühlampen. So entsteht das Gefühl, es sei ökonomisch günstiger, zur billigen Glühlampe zu greifen, obwohl für die meisten Einsatzfälle das Gegenteil zutrifft.
  • Viele Konsumenten sind verunsichert dadurch, dass die heutige gängigen Energiesparlampen, nämlich Kompaktleuchtstofflampen, das giftige Quecksilber enthalten. Von gewissen Kreisen (siehe unten, Widerstand von Glühlampenrettern) werden starke Ängste geschürt, indem auf unfundierte, wissenschaftlich unhaltbare Weise enorme Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Quecksilber in den Lampen konstruiert werden [1]. Ausgeblendet wird häufig, dass es sich um sehr geringe Mengen handelt. In der EU sind seit 2012 nur noch 3,5 mg Quecksilber pro Lampe erlaubt (zuvor 5 mg) – so viel wie in 3,5 kg Thunfisch. Natürlich ist die Quecksilberbelastung der Konsumenten durch Lampen, die nur in seltenen Fällen überhaupt zur Aufnahme von Quecksilber in den Körper führen, weitaus weniger problematisch als die beispielsweise durch den Verzehr von Fischen.
  • Auch diverse andere Gesundheitsgefahren werden befürchtet, etwa durch das andere Lichtspektrum, ein unsichtbares "Flimmern", negative Wirkungen des Anteils blauen Lichts und Elektrosmog. Eine nähere Analyse zeigt, dass nichts davon stichhaltig ist [2].
  • Energiesparlampen sind mit recht unterschiedlichen Farbtemperaturen zwischen ca. 2500 K und über 6000 K erhältlich, während Glühlampen meist bei rund 2700 K liegen. Die größere Auswahl ist zwar ein Vorteil, da so die Lampe der jeweiligen Anwendung (z. B. Beleuchtung eines Wohnzimmers oder eines Büros) viel besser angepasst werden kann. Jedoch wählen Laien gelegentlich einen Lampentyp mit wenig geeigneter Farbtemperatur aus und klagen dann über ein "unschönes", z. B. zu "kaltes" Licht. Allerdings kommt es auch bei LED-Lampen (vor allem bei Billigprodukten) tatsächlich öfters vor, dass die Lichtqualität von dem abweicht, was zu erwarten wäre.

Da sich diese Informationslücken für Teile der Bevölkerung selbst mit aufwendigen Informationskampagnen nur schwer beseitigen lassen, hat man auf EU-Ebene entschieden, den Umstellungsprozess durch die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (siehe unten) zu beschleunigen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln werden also stufenweise so verschärft, dass die ineffizienten Glühlampen nicht mehr produziert oder verkauft werden dürfen – beginnend mit den höheren Leistungsklassen und zunehmend auch für schwächere Lampen. Die Nachteile eines Glühlampenverbots, die unten näher beschrieben werden, werden angesichts der erheblichen Primärenergieeinsparung, die auch eine volkswirtschaftliche, energiepolitische und ökologische Dimension hat (siehe oben), in Kauf genommen. Es gäbe zwar durchaus andere Klimaschutzmaßnahmen mit größerem Wirkungspotenzial. Jedoch bedeuten die negativen CO2-Vermeidungskosten des Glühlampenverbots, dass zusätzliche andere Maßnahmen nicht etwa behindert, sondern eher noch unterstützt werden.

Ähnliche politische Entscheidungen wurden auch außerhalb der EU gemacht – etwa in der Schweiz, in den USA, Australien, Neuseeland und zuletzt auch China, nachdem Fachleute dort zu den gleichen Schlüssen kamen.

Der Entscheidungsprozess in der EU

Von gewissen Kreisen wird behauptet, die EU habe die Entscheidung für das "Glühlampenverbot" (die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie im Bereich Beleuchtung) auf undemokratische Weise durchgesetzt – als Beschluss einer Kommission geheimer Zusammensetzung, die von Lobbyisten der Lampenindustrie manipuliert worden sei. Dies steht allerdings in krassem Gegensatz zu den Tatsachen:

  • Die EU betrieb ein sehr aufwendiges, Jahre dauerndes Konsultationsverfahren, um alle möglichen "Stakeholders" einzubinden. Dies sind Betroffene im weitesten Sinne, also nicht nur Lampenhersteller, sondern auch z. B. Lichtdesigner sowie Vertreter von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen. Auch diverse Kritiker waren beteiligt und konnten jegliche Argumente einbringen, die dann ausführlich diskutiert wurden. Die Konsultation wurde auf völlig transparente Weise durchgeführt; im Internet frei zugängliche Dokumente [4] beschreiben detailliert, welche Organisation welche Vorschläge, Einwände oder Kritik eingebracht hat und wie diese beantwortet wurden. Bei diesem Verfahren wurden die Grundlagen für die weiteren Beschlüsse gelegt.
  • Der eigentliche Beschluss erfolgte dann in einem Ausschuss, der Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten enthielt (nicht etwa Industrie-Lobbyisten). Diese sind nicht namentlich bekannt, stimmen aber ohnehin im Auftrag ihrer Regierungen ab und nicht nach ihrer persönlichen Meinung. Der Ausschuss übernahm im Wesentlichen die Resultate des vorherigen Konsultationsverfahrens und brachte lediglich gewisse Modifikationen ein; insbesondere wurden einzelne Ausnahmeregelungen erweitert.
  • Das EU-Parlament hat bei der ersten Gelegenheit, über die Ökodesign-Richtlinie abzustimmen, hierauf verzichtet, weil die Abgeordneten offenbar keinen Bedarf hierfür sahen. Als später Proteste auch im politischen Bereich auftraten, wurde eine Abstimmung am 17.02.2009 nachgeholt. Diese Abstimmung geschah unter Berücksichtigung der vielfältigen Kritik, welche aber die Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments nicht überzeugte. Die frühere Entscheidung zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie wurde deswegen vom Parlament bestätigt.

Hieraus ist ersichtlich, dass der Vorwurf eines undemokratischen Verfahrens haltlos ist.

Nachteile und denkbare Einschränkungen der Wirksamkeit des Glühlampenverbots

Eine negative Auswirkung des Glühlampenverbots ist, dass der Ersatz von Glühlampen auch in einigen Situationen erzwungen wird, wo er nicht sinnvoll ist. Wie bereits erwähnt, lohnt er sich weder ökonomisch noch ökologisch für Leuchten, die jeweils nur kurz und nicht allzu oft eingeschaltet werden. Eine Zeit lang konnten hierfür noch Halogenlampen eingesetzt werden, deren etwas höherer Kaufpreis (im Vergleich zu einfachen Glühlampen) keine wesentlichen wirtschaftlichen Nachteile verursacht, denen häufiges Schalten weniger schadet als Glühlampen, und die immerhin rund 30 % Energieeinsparung ermöglichen. Seit September 2018 sind jedoch auch die meisten Halogenlampen verboten; inzwischen sind sie allerdings auch wesentlich besser durch LED-Lampen ersetzbar, die im Preis stark gesunken sind und auch deutlich mehr Lichtleistung bieten als noch vor wenigen Jahren.

Ein grundsätzlicherer Einwand ist, dass die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten beschnitten wird. Zwar führt diese Entscheidungsfreiheit nachweislich zu vielfachen objektiv unsinnigen Entscheidungen und daraus resultierenden Nachteilen – z. B. zu Mehrkosten wegen falscher Abwägung von Anschaffungs- und Betriebskosten, oder zu unnötigen Quecksilber-Emissionen in Kraftwerken wegen übertriebener Angst vor Quecksilber in Lampen. Je nach ideologischer Ausrichtung kann diese Entscheidungsfreiheit aber trotzdem höher gewichtet werden als ihre negativen Folgen; für diese Abwägung gibt es kein objektiv richtiges Resultat.

Weitere oft angeführte Nachteile und Einschränkungen erweisen sich als wenig bedeutsam oder unbelegt:

  • Es wird kritisiert, dass die verminderte Wärmeabgabe von Energiesparlampen zu einem Mehrbedarf an Heizwärme führt, welcher den effektiven Energiespareffekt vermindert. Dieser "Wärmeersatzeffekt" existiert zwar im Prinzip durchaus, fällt jedoch aus verschiedenen Gründen nicht stark ins Gewicht. Zunächst fällt auch in Mitteleuropa ein wesentlicher Teil der Beleuchtung in Zeiten, in denen zusätzliche Heizwärme unnötig ist oder sogar eher schadet, z. B. zur übermäßigen Erwärmung von Büroräumen beiträgt. (Wo dann Klimaanlagen als Folge der Stromeinsparung weniger oder gar nicht mehr betrieben werden, entsteht sogar ein bedeutender zusätzlicher Spareffekt.) Außerdem kann der Heizwärmebedarf durch die meisten Heizungsanlagen wesentlich energieeffizienter gedeckt werden als durch elektrische Energie; Elektroheizungen sind bekanntlich ineffizient.
  • Es wird argumentiert, wegen des in der EU eingeführten Emissionshandels für CO2 könne das Glühlampenverbot gar keine zusätzlichen Emissionsreduktionen bewirken; die Emissionen seien ohnehin durch die Menge der Zertifikate begrenzt. Dies stimmt zwar formal gesehen, ist aber unrealistisch. Durch die Einflüsse gewisser Lobbies wurden viel zu viele Emissionszertifikate auf den Markt gebracht, so dass der EU-Emissionshandel bis auf weiteres unwirksam ist. (Erst in 2018 wurden gewisse Effekte von Korrekturen spürbar.) Außerdem wird übersehen, dass auch zukünftig die Mengen der ausgegebenen Zertifikate politisch ausgehandelt werden und sich wohl eher am wirtschaftlich Akzeptablen als an dem für den Klimaschutz Erforderlichen orientieren werden. Der Verzicht auf kostengünstige (oder sogar zu negativen "Kosten" möglichen) Klimaschutzmaßnahmen würde deswegen absehbar zu einer Erhöhung der zukünftigen Emissionsobergrenzen führen.
  • Rebound-Effekte könnten im Prinzip einen Teil der Einsparungen zunichte machen: Wenn die Lichterzeugung effektiv billiger wird, könnte unnötigerweise mehr Licht erzeugt werden. Jedoch ist fraglich, in wieweit eine tatsächlich zunehmende Lichterzeugung die Folge geringerer Betriebskosten ist, nachdem diese Betriebskosten offenbar für viele Konsumenten zu wenig direkt spürbar sind, um überhaupt die Umstellung auf Energiesparlampen auszulösen. Im Gegenteil kann vermutet werden, dass die höheren Investitionskosten für energiesparende Beleuchtung unnötige Lichtinstallationen eher verhindern als die billigen Glühlampen. Auch ist nicht ersichtlich, warum Konsumenten höhere Beleuchtungsstärken z. B. in Wohnräumen oder Büros überhaupt wünschen sollten, nachdem die bisherige Beleuchtung in aller Regel als ausreichend stark empfunden wird. Allenfalls der unnötige Betrieb bereits installierter Lampen (z. B. bei kurzzeitiger Abwesenheit der Benutzer) könnte vermehrt auftreten, teils auch wegen befürchteter Verkürzung der Lebensdauer durch häufiges Schalten.
  • Es werden massive Umweltbelastungen durch den höheren Energieaufwand für Produktion und Entsorgung von Energiesparlampen befürchtet. Jedoch erweist sich dieser Mehrverbrauch an Energie in der Gesamtbilanz als marginal.
  • Die zusätzliche Quecksilber-Belastung durch die Verwendung von Energiesparlampen wird als ein großes Problem dargestellt. Jedoch ist diese selbst dann, wenn solche Lampen nach Gebrauch nicht recycelt werden, meist geringer als die sonst auftretende Quecksilber-Belastungen durch die erhöhte Produktion von Strom für Glühlampen in Kohlekraftwerken. Zudem lässt sich dieses Problem durch ein konsequenter praktiziertes Recycling praktisch ganz eliminieren, während eine massive Verbesserung der Filteranlagen von Kohlekraftwerken technisch sehr aufwendig ist. Auch andere Befürchtungen über Gesundheitsgefährdungen sind wissenschaftlich nicht nachvollziehbar [2]. Es scheint wenig überzeugend, auf dieser Basis Glühlampen vorzuziehen, nachdem deren negative gesundheitlichen Folgen (verursacht durch höheren Stromverbrauch und somit mehr Emissionen aus Kraftwerken) erheblich und unzweifelhaft sind.

Widerstand von Glühlampenrettern

Trotz der relativ klaren Sachlage hat sich ein Lager von Glühlampenrettern formiert, welche das Glühlampenverbot und die Einführung von Energiesparlampen bekämpfen. Die von dieser Seite vorgebrachten Einwände wurden oben diskutiert und sind zum größten Teil wenig stichhaltig, weswegen sie auch im EU-Konsultationsverfahren eine große Mehrheit von Fachleuten nicht überzeugen konnten. Nach dieser Niederlage verfolgen viele Glühlampenretter ihre Ziele mit den folgenden Methoden weiter:

  • Es werden auch ohne wissenschaftliche Grundlage weiterhin Ängste durch angebliche Gesundheitsgefahren geschürt [2] – insbesondere von Experten, die in der Esoterik-Szene weitaus mehr Anklang finden als in der Fachwelt, und vielfach mit nachweislich falschen Behauptungen und haltlosen Spekulationen arbeiten. Ein Beispiel hierfür ist der Film "Bulb Fiction", in welchem eine große Zahl von Fehlern nachgewiesen wurde [3].
  • Es werden Verschwörungstheorien entwickelt und verbreitet, die allerdings auf nachweislich falschen Behauptungen basieren (etwa über einen angeblich völligen undemokratischen und intransparenten Entscheidungsprozess in der EU, siehe oben) und nicht plausibel erklären können, warum die Umweltorganisationen fast unisono das Glühlampenverbot unterstützen [3].
  • Ergänzend werden teils noch die Klimagefahren durch CO2-Emissionen geleugnet, womit man sich wiederum in Konflikt mit wissenschaftlich sehr gut belegten Positionen begibt.

Literatur

[1]Extra-Artikel: Energiesparlampen: tödliche Gefahr durch Quecksilber?
[2]Extra-Artikel: Sind Energiesparlampen und Leuchtstofflampen gesundheitsschädlich?
[3]Extra-Artikel: Bulb Fiction: ein Propagandafilm gegen die Energiesparlampe
[4]Project report Lot 19: Domestic lighting
[5]"Phasing out incandescent bulks in the EU. Technical briefing", ein Dokument der EU-Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEMO_09_368
[6]Physik konkret: Artikel zum Glühlampen-Ausstieg

Siehe auch: Glühlampe, Energiesparlampe, Klimaschutz, CO2-Vermeidungskosten

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