Grundversorger
Definition: das Energieversorgungsunternehmen mit der Mehrzahl der Haushaltskunden in einem Netzgebiet
Allgemeiner Begriff: Energieversorgungsunternehmen
Englisch: primary energy supplier
Kategorien: elektrische Energie, Energiepolitik, Grundbegriffe, Haustechnik
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 10.01.2013; letzte Änderung: 20.08.2023
An einem Standort bieten in der Regel mehrere Energieversorgungsunternehmen (EVU) elektrische Energie und unter Umständen auch Erdgas an. Als Grundversorger gilt das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden hat. Es kann sich um ein großes EVU handeln, aber oft auch um die lokalen Stadtwerke; meist ist es identisch mit dem jeweiligen Netzbetreiber.
Der Grundversorger unterliegt der Pflicht, jedermann mit Strom oder Gas zu versorgen, der dies wünscht, außer in gewissen wirtschaftlich unzumutbaren Fällen. Hierbei gelten standardmäßig die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen der Versorgung.
Wenn ein Kunde durch Stromanbieterwechsel einen anderen Versorger gewählt hat, fällt die Versorgung automatisch an den Grundversorger zurück, wenn beispielsweise der andere Versorger durch Konkurs ausfällt.
Für die Ablesung der Stromzähler ist der lokale Netzbetreiber zuständig, in dessen Besitz die Zähler auch sind. (Dies ist meistens, aber nicht immer auch der Grundversorger.) Es wäre nämlich wenig sinnvoll, wenn ein entferntes Versorgungsunternehmen die Zähler bereitstellen und ablesen müsste.
Spezielle Stromtarife für Elektroheizungen oder Elektrowärmepumpen waren früher meist nur beim Grundversorger möglich, da dieser der Netzbetreiber ist und somit auch die Rundsteuerung betreibt, mit der diese Geräte z. B. nachts aktiviert und tagsüber (zumindest stundenweise) abgeschaltet werden. Dies hat sich inzwischen aber geändert; auch im Heizstrom-Sektor gibt es Alternativen zum Grundversorger, also auch einen Wettbewerb.
Siehe auch: Energieversorgungsunternehmen, Stromanbieterwechsel
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