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Heizwärmebedarf

Akronym: HWB

Definition: die Menge an Heizwärme, die ein Gebäude z. B. während eines Jahres braucht

Englisch: thermal power consumption

Kategorien: Energieeffizienz, Grundbegriffe, Haustechnik, Wärme und Kälte

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 09.11.2012; letzte Änderung: 20.08.2023

URL: https://www.energie-lexikon.info/heizwaermebedarf.html

An kalten Tagen muss einem Gebäude in der Regel Heizwärme zugeführt werden, um die Temperatur im Inneren in einem angenehmen Bereich zu halten, da ständig Wärme nach außen verloren geht – insbesondere durch Wärmeleitung und durch Lüftungsverluste. Der Heizwärmebedarf kann minimiert werden, indem man die Wärmeverluste durch gute Wärmedämmung und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung minimiert und die solaren Wärmegewinne maximiert (z. B. durch großzügige Fensterflächen auf der Südseite). Dies ist im Sinne einer optimalen Energieeffizienz des Gebäudes.

Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes wird in der Regel für ein Jahr bzw. eine Heizperiode ermittelt, und zwar entweder rein rechnerisch (auf der Basis von Daten über die Wärmedämmung und die lokalen Klimaverhältnisse, z. B. in Form von Heizgradtagen) oder aus dem gemessenen Energieverbrauch der Heizungsanlage. Hier ist aber zu beachten, dass der Energieverbrauch der Heizungsanlage in der Regel höher ist als der Heizwärmebedarf, da Energieverluste der Heizungsanlage hinzukommen, ebenso ein gewisser Betriebsenergieaufwand (der Heiztechnikenergiebedarf) z. B. für den Brenner und die Heizungsumwälzpumpe sowie ein Verbrauch für die Warmwasserbereitung.

Der Begriff Heizlast hängt ebenfalls eng mit dem Bedarf an Heizwärme zusammen, bedeutet aber nicht den Jahresbedarf, sondern den Bedarf pro Zeiteinheit (also die Wärmeleistung), und dies meist für einen Auslegungspunkt, beispielsweise mit −15 °C Außentemperatur. Hier geht es also nicht um den durchschnittlichen Heizwärmebedarf, sondern um die im schlimmsten Fall nötige Heizleistung. Dies ist wichtig beispielsweise bei der Planung von Heizungsanlagen oder energetischen Sanierungen.

Im Gebäudeenergieausweis wird der Endenergie- und Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben, und zwar bezogen auf die Gebäudenutzfläche oder Energiebezugsfläche (je nach Land). Es ergeben sich also Angaben in Einheiten von kWh/(m2 a) (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) oder auch in MJ/(m2 a) (Megajoule pro Quadratmeter und Jahr). Der Endenergie- und Primärenergiebedarf wird maßgeblich durch den Heizwärmebedarf bestimmt, enthält aber auch Beiträge von Energieverlusten, Warmwasserbereitung sowie (betreffend die Primärenergie) Umwandlungsverluste z. B. in Kraftwerken (z. B. bei Beheizung mit einer Elektrowärmepumpe).

Gebäudeenergiestandards limitieren in aller Regel (neben anderen Größen) den spezifischen Heizwärmebedarf, den Endenergiebedarf oder den effektiven Primärenergiebedarf. Beispielsweise begrenzt die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) den mit einer Anlagenaufwandszahl multiplizierten Endenergiebedarf. Das Resultat hängt dann nicht nur vom Heizwärmebedarf ab, sondern auch von der Energieeffizienz der Heizungsanlage und dem verwendeten Energieträger.

Die Heizkosten ergeben sich aus dem Heizwärmebedarf wie folgt:

  • Der Endenergiebedarf liegt wegen Verlusten der Heizungsanlage höher als der Heizwärmebedarf. Wenn beispielsweise ein Heizkessel einen durchschnittlichen Wirkungsgrad von 80 % hat, ist der Endenergiebedarf der Heizwärmebedarf dividiert durch 0,80.
  • Das Resultat ist noch mit den Kosten pro Kilowattstunde zu multiplizieren.
  • Soweit sind das die reinen Energiekosten. Ggf. sind noch zusätzliche Kosten für Wartung, Abschreibung etc. zu berücksichtigen.

Siehe auch: Heizlast, Heizwärme, Heizungsanlage, Wärmedämmung, Passivhaus, Gebäudeenergieausweis, Heizgradtage

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