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Lastabwurf

Definition: das Abschalten eines Stromverbrauchers bei Engpässen

Englisch: load throw-off

Kategorie: elektrische Energie

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 04.12.2012; letzte Änderung: 20.08.2023

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Ein Lastabwurf bedeutet, dass ein Stromverbraucher ungeplant abgeschaltet wird – in der Regel als Folge von Engpässen im Stromnetz. Für den betroffenen Verbraucher bedeutet dies einen Stromausfall mit geringer oder keiner Vorwarnzeit. Ausgelöst werden Lastabwürfe meist von automatischen Einrichtungen, die die Verhältnisse im Stromnetz überwachen, aber es gibt auch in Leitzentralen manuell ausgelöste Lastabwürfe. Konkrete Anlässe für Lastabwürfe wären eine starke Unterfrequenz (d. h. ein Abfall der Netzfrequenz) oder Unterspannung oder die drohende Beschädigung von Betriebsmitteln (etwa Hochspannungsleitungen oder Transformatoren) durch Überlastung.

Von einem Lastabwurf können unterschiedliche Verbraucher betroffen sein:

  • Bestimmte industrielle Großverbraucher haben spezielle Stromlieferverträge als Lastabwurfkunden. Ihre Anlagen können vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) ferngesteuert (via Rundsteuertechnik) abgeschaltet werden. Das Verfahren ist Teil des Lastmanagements. Vertraglich festgelegt wird unter anderem die Zeit, in der die Abschaltung ggf. durchgeführt werden muss sowie die maximale Dauer und Häufigkeit solcher Lastabwürfe. Als Gegenleistung für die vorgesehenen Lastabwürfe erhalten diese Kunden vergünstigte Stromtarife. Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass das EVU für solche Kunden weniger zusätzliche Kraftwerks- und Stromnetzkapazitäten vorhalten muss. Ähnliche Verträge gibt es auch für Elektrospeicherheizungen und Elektrowärmepumpen, die via Rundsteuerung z. B. täglich für maximal zwei Stunden abgeschaltet werden dürfen.
  • Wenn im Stromnetz ernste Engpässe durch Störfälle vorliegen, können ganze Teilnetze (etwa komplette Netze von Kleinstädten) von einem Lastabwurf betroffen sein. Solche Notmaßnahmen verringern die Gefahr, dass noch umfangreichere Stromausfälle entstehen, die größere Regionen betreffen und/oder länger andauern würden.

Lastabwurf in einem Kraftwerk

Im Normalbetrieb eines thermischen Kraftwerks treibt z. B. eine Dampfturbine mit hoher Leistung einen Generator an, der mechanische Energie aufnimmt, also die Turbine bremst. Wird nun der Generator durch einen Lastabwurf im Stromnetz plötzlich entlastet, so entfällt seine bremsende Wirkung weitestgehend, und die Turbine droht "durchzugehen", d. h. ihre Drehzahl steigt schnell an. Dies könnte schnell zur Zerstörung der Anlage führen, wenn sie nicht rechtzeitig "abgefangen" wird, etwa durch drastische Verminderung der Dampfzufuhr zur Turbine. Ähnliche Probleme kann es auch bei anderen Typen von Kraftwerken, etwa bei Wasserkraftwerken oder Windenergieanlagen geben; sie müssen so gebaut sein, dass sie einen gelegentlichen Lastabwurf schadlos überstehen können.

Ein Lastabwurf kann auch im Kraftwerk selbst ausgelöst werden, z. B. durch einen plötzlich auftretenden Schaden des Generators, von Transformatoren oder anderen Einrichtungen.

Ein Lastabwurf kann rein netzseitig erfolgen, so dass der Generator immerhin noch den Eigenbedarf des Kraftwerks deckt. Dieser beträgt aber normalerweise höchstens wenige Prozent der Nennleistung. Auch teilweise Lastabwürfe kommen vor, d. h. eine plötzliche starke Verminderung der Last von Seiten des Netzes. In anderen Fällen erfolgt ein Lastabwurf auf Null mit völliger Abschaltung der Turbine. Überschüssiger Dampf muss ggf. ungenutzt abgelassen werden.

Siehe auch: Stromnetz, Stromausfall, Lastmanagement, Rundsteuertechnik, Frequenzregelung im Stromnetz

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