Nennleistung
Definition: die von dem Hersteller eines Geräts angegebene Leistung, die für diverse Berechnungen genutzt werden kann
Alternativer Begriff: Nominalleistung
Allgemeiner Begriff: Leistung
Spezifischerer Begriff: abgegebene/aufgenommene Nennleistung
Englisch: nominal power, power rating, rated power
Kategorien: elektrische Energie, Grundbegriffe, Kraftmaschinen und Kraftwerke
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 14.08.2020; letzte Änderung: 20.08.2023
Die Nennleistung eines Geräts oder einer Anlage ist ein vom Hersteller angegebener Wert der abgegebenen oder aufgenommenen Leistung, mit der das Gerät unter normalen Bedingungen dauerhaft ohne Schaden oder Sicherheitsrisiken betrieben werden kann, bzw. die für den Normalbetrieb vorgesehene Leistung. Viele technische Berechnungen, beispielsweise bei der Auslegung und Dimensionierung von Stromnetzen, basieren auf Nennleistungen. Häufig geht es um eine zuverlässige Abschätzung von Belastungsgrenzen, oft im Zusammenhang mit der Anwendung einschlägiger Normen, nicht aber um eine präzise Berechnung. Weil die Nennleistung oft bei der Einhaltung von Normen und teils auch im Zusammenhang mit Einspeisevergütungen eine wichtige Rolle spielt, kann sie nicht willkürlich festgelegt oder ohne weiteres nachträglich geändert werden.
Wenn die installierte Leistung eines existierenden Kraftwerks angegeben wird, meint man damit gewöhnlich dessen Nennleistung.
Man gibt Nennleistungen nicht nur für real existierende Geräte oder Anlagen an, sondern auch als Spezifikationen beispielsweise für angebotene Geräte.
Nennleistungen werden meist in Einheiten von Watt (W) oder davon abgeleiteten Einheiten wie Kilowatt (kW = 1000 W), Megawatt (MW = 1000 kW) oder Gigawatt (GW = 1000 MW) angegeben. Bei manchen elektrischen Geräten findet man auch Angaben in Voltampere (VA); diese beziehen sich auf die Scheinleistung. Letztendlich maßgeblich ist nämlich oft nicht der Bezug von Wirkleistung, sondern die Strombelastung der Leitungen, die nur von der Scheinleistung abhängt.
Betriebsbedingungen – Normalbetrieb und Spitzenlast
Die Nennleistung ist bei einem Gerät in etwa zu erwarten, wenn es unter normalen Bedingungen betrieben wird. Bei vielen Geräten, beispielsweise Elektromotoren, hängt die aufgenommene und/oder abgegebene Leistung erheblich von den jeweiligen Umständen ab, z. B. von der mechanischen Belastung durch die angetriebenen Geräte. Was "normale Bedingungen" im Einzelfall bedeuten, muss jeweils separat festgelegt werden und ist leider nicht bei allen Angaben z. B. in Datenblättern völlig klar. Wo solche Bedingungen angegeben werden (beispielsweise bei einer Windkraftanlage die Mindest-Windgeschwindigkeit, für die die Nennleistung erreicht wird), müssen Sie bei Vergleichen natürlich entsprechend berücksichtigt werden.
Eine kurzzeitig erhöhte Stromaufnahme beim Einschaltvorgang, wie sie bei Glühlampen und Elektromotoren häufig vorkommt, lässt man für die Nennleistung außer acht. Ebenfalls wird die Möglichkeit, für begrenzte Zeit eine höhere Leistung umzusetzen (z. B. mit einer Art von "Booster") nicht berücksichtigt. Eine gewisse Nennleistung sagt also keineswegs, dass diese Leistung in der Praxis nie überschritten wird bzw. werden darf:
- Beispielsweise kann eine Photovoltaikanlage durchaus etwas mehr als die Nennleistung liefern, wenn sie optimal ausgerichtet ist und die Sonneneinstrahlung besonders intensiv ist.
- Eine Hochspannungsleitung kann oft für einige Zeit mit einer Leistung deutlich über der Nennleistung betrieben werden, vor allem bei windigem und kaltem Wetter, wo die Leiterseile gut gekühlt werden.
Unter Umständen gibt man deswegen zusätzlich eine Spitzenleistung an.
In manchen Fällen ist die Nennleistung allerdings so gemeint, dass man sie zwar für einige Zeit erhalten kann, aber nicht auf Dauer beziehen sollte. Dies gilt beispielsweise für Haushaltssteckdosen.
Eine wiederum etwas andere Situation besteht bei den erneuerbaren Energien mit schwankender Verfügbarkeit. Beispielsweise ist die Nennleistung einer Windenergieanlage oder Photovoltaikanlage die unter festgelegten Standardbedingungen erreichte Leistung, die natürlich je nach Wetterbedingungen erreicht wird oder auch nicht. (Ein Dauerbetrieb mit der angegebenen Nennleistung ist für die Anlage technisch möglich, aber natürlich nur bei dafür ausreichenden Wetterbedingungen.) Auch eine deutliche Überschreitung der Nennleistung ist unter Umständen zeitweise möglich, beispielsweise bei besonders starker Sonneneinstrahlung.
Aufgenommene oder abgegebene Leistung?
Je nach Art des Geräts kann sich die Nennleistung auf die aufgenommene oder abgegebene Leistung beziehen, was häufig natürlich einen großen Unterschied macht. Selbstverständlich sollte bei allen angegebenen Leistungen klar sein, ob die aufgenommene oder abgegebene Leistung gemeint ist, aber leider ist dies in der Praxis nicht immer der Fall.
Aufgenommene Leistung
Häufig gibt man die aufgenommene und nicht die abgegebene Leistung an, wenn erstere wesentlich einfacher ermittelbar ist. Dies ist häufig bei Elektrogeräten der Fall. Beispielsweise kann man bei einem Staubsauger oder einem Haarfön relativ leicht die aufgenommene elektrische Leistung messen, kaum jedoch die abgegebene Saugleistung oder Wärmeleistung.
Abgegebene Leistung
In anderen Fällen ist die abgegebene Leistung von primärem Interesse, weswegen sich dann in der Regel die Nennleistung hierauf bezieht. Beispiele hierfür sind elektrische Generatoren, Kraftwerke, Netzteile und Wechselrichter, aber auch der Verbrennungsmotor eines Fahrzeugs. Hier wäre es oft auch ziemlich schwierig, die aufgenommene Leistung (z. B. die genaue mechanische Antriebsleistung eines Generators) messtechnisch zu ermitteln.
In Fällen gibt es eine elektrische und eine thermische Nennleistung – etwa für Blockheizkraftwerke, die sowohl elektrische Energie als auch Wärme liefern.
Siehe auch: Leistung, installierte Leistung
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