Netzbetreiber
Definition: der Betreiber eines Strom- oder Gasnetzes
Spezifischere Begriffe: Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber
Englisch: electricity grid operator
Kategorien: Grundbegriffe, Wärme und Kälte
Autor: Dr. Rüdiger Paschotta
Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen
Ursprüngliche Erstellung: 06.01.2013; letzte Änderung: 20.08.2023
Netze z. B. für elektrische Energie oder für Erdgas werden von sogenannten Netzbetreibern betrieben. Dies sind meist große Firmen, teils auch Teile von größeren Konzernen. Man unterscheidet Übertragungsnetzbetreiber, die für die Langstrecken-Übertragungsnetze zuständig sind, von den Verteilungsnetzbetreibern, die die Feinverteilung zu den Endkunden übernehmen.
Vor allem Verteilungsnetze bilden häufig ein natürliches Monopol: Es wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn mehrere Energieversorger eigene Stromnetze oder Gasnetze innerhalb einer Stadt betrieben. Das natürliche Monopol erzeugt aber die Gefahr des Missbrauchs der Monopolmacht, insbesondere durch überhöhte Preise. Deswegen werden Netzbetreiber in der Regel staatlich überwacht – in Deutschland von der Bundesnetzagentur [1]. Dies gilt insbesondere für die Grundversorger, d. h. die Unternehmen mit den jeweils meisten Haushaltskunden. Einerseits werden ihre Preise auf der Basis von Kostenkalkulationen überprüft und begrenzt, und andererseits werden ihnen gewisse Pflichten übertragen – beispielsweise eine allgemeine Versorgungspflicht und die Pflicht, einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle interessierten Lieferanten zu gewährleisten.
Literatur
[1] | Deutsche Bundesnetzagentur |
Siehe auch: Übertragungsnetzbetreiber, Verteilungsnetzbetreiber, Grundversorger, elektrische Energie, Erdgas
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