RP-Energie-Lexikon
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Netznutzungsentgelt

Akronym: NNE

Definition: ein Entgelt für die Benutzung eines Netzes, z. B. eines Stromnetzes oder Gasnetzes

Allgemeiner Begriff: Energiekosten

Englisch: network charges

Kategorien: elektrische Energie, Energiepolitik, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 06.01.2013; letzte Änderung: 20.08.2023

URL: https://www.energie-lexikon.info/netznutzungsentgelt.html

Wer ein Stromnetz oder ein Gasnetz nutzt, muss dem Netzbetreiber dafür ein Netznutzungsentgelt (kurz: Netzentgelt) bezahlen. (Auch der gleichbedeutende Begriff Durchleitungsentgelt kommt gelegentlich vor.) Bei Privatkunden werden die Netznutzungsentgelte von den Strom- bzw. Gaslieferanten beglichen und den Kunden über die Stromrechnung bzw. Gasrechnung als Bestandteil des Arbeitspreises und des Grundpreises belastet. Großverbraucher z. B. in der Industrie dagegen zahlen die Netznutzungsentgelte direkt.

Kleinverbraucher mit Niederspannungsanschlüssen zahlen die vollen Netznutzungsentgelte für alle Netzebenen (in Deutschland z. Zt. gut 6 ct/kWh, was rund ein Fünftel der gesamten Stromkosten ausmacht). Größere Verbraucher, die am Mittelspannungsnetz oder auf höheren Spannungsebenen angeschlossen sind, bezahlen nur für diese Ebene und alle höheren. Da die Kosten der höheren Spannungsebenen viel niedriger sind also die der Verteilungsnetze (vor allem der Niederspannungsebene), ergeben sich so wesentlich niedrigere Entgelte. Darüber hinaus gibt es aber auch eine politisch gewollte Bevorzugung von Großverbrauchern, die weit über das hinausgeht, was von den Kosten her angemessen wäre. In Deutschland können sich besonders große Verbraucher (mehr als 10 GWh pro Jahr) sogar komplett von den Netznutzungsentgelten befreien lassen. (Im Durchschnitt zahlen Industriekunden weniger als 2 ct/kWh.) Diese Kosten werden dann auf kleinere Verbraucher abgewälzt.

Bisher werden auch Pumpspeicherkraftwerke beim Bezug von Pumpstrom mit Netznutzungsentgelten (auf der Hochspannungsebene) belastet, obwohl es sich nicht um Letztverbraucher handelt und obwohl sie eigentlich gerade zur Stabilisierung der Netze beitragen können. Zurzeit steht deswegen die Forderung im Raum, in diesem Fall auf die Erhebung von Netznutzungsentgelten zu verzichten, um die Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken zu erhöhen und damit deren Beitrag zum Ausgleich schwankender Beiträge zur Stromerzeugung zu stärken.

Stromtarife für Elektrospeicherheizungen (Heizstromtarife) werden oft mit reduziertem Netznutzungsentgelt angeboten. Dies wird damit begründet, dass diese Heizungen Strom nur zu verbrauchsarmen Zeiten beziehen und deswegen keine zusätzlichen Netzkapazitäten benötigen. Allerdings stimmt dies nicht: Das "Nachtstromtal" ist vielerorts mehr als ausgeschöpft (jedenfalls in den relevanten Wochen mit der Jahreshöchstlast), und der hohe Verbrauch von Heizungen in kalten Winterwochen macht sehr wohl höhere Netzkapazitäten notwendig.

Über die Netznutzungsentgelte werden nicht nur die Kosten für Bau und Instandhaltung von Stromleitungen und zugehöriger Infrastruktur gedeckt, sondern auch für diverse Systemdienstleistungen: die Frequenzregelung (Primär- und Sekundärregelung, Minutenreserve), der Ausgleich von Verlustenergie im Netz, die Lieferung und das Management von Blindleistung, die Erhaltung der Schwarzstartfähigkeit sowie die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen bei Netzengpässen. Die höchsten Kosten fallen hierbei für die Frequenzregelung und die Verlustenergie an.

Da Netze natürliche Monopole darstellen, müssen die Netznutzungsentgelte staatlich überwacht werden, um Missbräuche zu verhindern. Der Staat legt aufgrund von Kostenberechnungen Erlösobergrenzen fest. In Deutschland regelt die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) seit 2005 die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen.

Literatur

[1]Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/Monitoringbericht_Energie2019.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Siehe auch: Stromnetz, Stromtarif, Netzbetreiber, Redispatch, Systemdienstleistungen

Fragen und Kommentare von Lesern

15.03.2020

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die insgesamt von den deutschen Stromverbrauchern an die Netzbetreiber im Verlaufe eines vollen Kalenderjahres gezahlten Netznutzungsentgelte, einschließlich der Entgelte für den "Geisterstrom der Windenergie- und Solaranlagen" ausgefallen sind.

Wenn Sie darüber hinaus Angaben machen könnten, wie die den Netzbetreibern zugebilligte und von der Bundesnetzagentur als angemessen und rechtmäßig erachtete und letztlich genehmigte Höhe der Netzentgelte berechnet wurde und auf welcher konkreten Datenlage diese Berechnung beruht, wäre ich Ihnen sehr verbunden!

Antwort vom Autor:

Solche Dinge finden Sie im Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/Monitoringbericht_Energie2019.pdf?__blob=publicationFile&v=6

13.01.2023

Warum sind die Stromkosten in Überschussgebieten (SH und MvP) für den Endverbraucher am höchsten und im Süden (Bedarfsgebiet) tendenziell am günstigsten?

Antwort vom Autor:

Auf dem Strommarkt wird die Problematik des Energietransports über weite Strecken bislang nicht berücksichtigt. Dies hat leider ein paar unangenehme Nebenwirkungen – z. B. dass ein Anreiz fehlt, die Erzeugung eher in den Süden zu verlegen. Das könnte man im Prinzip lösen, indem man unterschiedliche Preiszonen einrichten würde – wogegen es aber wiederum starke Einwände gibt.

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