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Netzparität

Definition: die Gleichheit der Kosten für die Erzeugung erneuerbarer Energie und den Strombezug aus dem öffentlichen Netz

Englisch: grid parity

Kategorien: elektrische Energie, Energiepolitik, erneuerbare Energie, Grundbegriffe

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 12.02.2011; letzte Änderung: 20.08.2023

URL: https://www.energie-lexikon.info/netzparitaet.html

Wenn elektrische Energie mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt wird – beispielsweise mit Photovoltaik (PV) oder Windenergieanlagen – sind die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde in aller Regel wesentlich höher als die Kosten der Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken. Für Privatleute oder Betriebe, die eine eigene Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreiben, sieht die betriebswirtschaftliche Rechnung aber anders aus: Beim selbst erzeugten Strom bezahlen sie meist nur die Erzeugung, bei aus dem öffentlichen Stromnetz bezogenen Strom jedoch auch diverse Zusatzkosten:

  • Es entstehen Kosten für die Stromnetze, welche in Form eines Netznutzungsentgelts im Stromtarif enthalten sind.
  • Es gibt die EEG-Umlage, mit der praktisch alle Stromerzeugung belastet wird – sogar Ökostrom.
  • Weitere Kosten entstehen durch die KWK-Umlage, die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer.

Da der selbst erzeugte Solarstrom von allen diesen Abgaben befreit ist, können selbst hohe Erzeugungskosten das Niveau des Bezugspreises erreichen – das wäre die Netzparität – oder sogar unterschreiten. Im letzteren Fall, der für die Photovoltaik in Deutschland bereits seit ca. 2011 erreicht ist, entsteht also ein finanzieller Anreiz dafür, elektrische Energie eher selbst mit Photovoltaik zu erzeugen als aus dem Netz zu beziehen.

Seit der EEG-Novelle 2014 wird die EEG-Umlage allerdings zumindest teilweise auch auf den Eigenverbrauch erhoben – sogar bei Photovoltaik, außer bei kleinen Anlagen unter 10 kW. Trotzdem bleiben die Kosten für die eigene Erzeugung in der Regel niedriger als die des Strombezugs.

Notwendigkeit der Subventionierung trotz Netzparität

Selbst wenn die Erzeugungskosten unter den Bezugskosten liegen, muss der Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage ohne Subventionen betriebswirtschaftlich nicht unbedingt vorteilhaft sein. Das zeitliche Profil der PV-Stromerzeugung unterscheidet sich nämlich meist stark von dem des Eigenverbrauchs. Selbst wenn die gesamte jährliche PV-Erzeugung nur in etwa dem jährlichen Stromverbrauch entspricht, kann ein großer Teil der Erzeugung nicht direkt selbst genutzt werden, weil häufig die Eigenerzeugung den Verbrauch übersteigt, zu anderen Zeiten für dessen Deckung aber nicht ausreicht. Also muss ein großer Teil der Erzeugung in das Netz eingespeist werden, während zu anderen Zeiten wieder Energie aus dem Netz zu einem höheren Preis bezogen werden muss. Wenn nun diese Einspeisungen nicht subventioniert würden, also nur entsprechend dem jeweiligen Strompreis an der Strombörse (z. B. 5 ct/kWh) vergütet würden, entstünde dem Erzeuger dabei ein großer Verlust.

Um dies zu verhindern, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland vor, dass dem Betreiber eine wesentlich höhere Einspeisevergütung gezahlt wird. Beispielsweise beträgt diese für PV-Strom aus Kleinanlagen, die Anfang 2013 in Betrieb gegangen sind, ca. 17 ct/kWh. Seit Juli 2014 sind es nur noch 12,88 ct/kWh. Dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber muss die Differenz zum Börsenpreis erstattet werden, damit er den eingespeisten Strom an der Strombörse verkaufen kann. Die dadurch entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage der Gesamtheit der Stromverbraucher (mit Ausnahme gewisser privilegierter Stromverbraucher) belastet. Effektiv bedeutet dies, dass die höheren Kosten der PV-Stromerzeugung von den Verbrauchern getragen werden. Man beachte, dass auch die Kosten für die Stromnetze und die Systemdienstleistungen von den Erzeugern von PV-Strom in der Regel nicht mit finanziert werden. Beispielsweise zahlen sie nicht für das Vorhalten von Reservekapazitäten und Regelenergie; für sie sind dies externe Kosten.

In früheren Jahren war die Einspeisevergütung in Deutschland stets ungefähr so justiert, dass zumindest an einigermaßen guten Standorten die Kosten von PV-Anlagen problemlos über die Einspeisevergütung gedeckt werden können. Teilweise erzielen die Betreiber sogar gute Gewinne. Dies ist für neuere Anlagen insbesondere dann der Fall, wenn der Eigenverbrauch einen wesentlichen Teil der Erzeugung ausmacht, da die Erzeugungskosten inzwischen erheblich unter den Bezugskosten liegen. Dagegen sind kaum mehr Gewinne möglich durch den Strom, den man in das Netz einspeist.

Die genannte Subventionierung wird von der Gesellschaft bewusst vorgenommen, weil sie gewissen gesellschaftlichen Zielen dient: insbesondere dem Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, aber auch der beschleunigten Entwicklung von erneuerbaren Energien, die dann schließlich kostengünstiger werden und somit breiter eingesetzt werden können. Die Subventionierung ist auch notwendig, weil sonst der breite Einsatz von Photovoltaikanlagen angesichts zur hoher betriebswirtschaftlicher Kosten nie zustande gekommen wäre. Langfristig sollte keine Subventionierung mehr notwendig sein, weil die Kosten weiter sinken, während die Kosten vor allem von fossilen Energieträgern weiter steigen. Die Volkswirtschaft sollte langfristig von der Photovoltaik-Förderung profitieren, weil sie eine neue Energiequelle erschließt, Gefahren durch die Abhängigkeit von importierten Energieträgern reduziert, Arbeitsplätze schafft und auch Umweltschäden vermindert.

Es ist zu beachten, dass auch bei konventioneller Stromerzeugung (etwa in Großkraftwerken) erhebliche externe Kosten entstehen, sowohl durch Umweltbelastungen (wohl am meisten bei Kohlekraftwerken) als auch durch direkte oder indirekte staatliche Subventionen (z. B. bei der Kernenergie). Naturgemäß sind Vergleiche, die all diese Faktoren mit berücksichtigen, sehr schwierig. Dies gilt insbesondere, wenn auch Beschäftigungseffekte (zusätzliche Arbeitsplätze durch erneuerbare Energie) und politische Kosten (etwa zur Sicherung der Verfügbarkeit von Erdöl und Erdgas) mit berücksichtigt werden sollen.

Bessere Wirtschaftlichkeit mit Energiespeichern?

Im Prinzip könnte der Betreiber einer PV-Anlage die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern, indem er sie mit einem Speicher für elektrische Energie ergänzt. Dieser würde den Teil der PV-Erzeugung, der den momentanen Eigenverbrauch übersteigt, ganz oder teilweise speichern, um damit den Bedarf zu anderen Zeiten zu decken, in denen die PV-Erzeugung nicht ausreicht. Es gibt tatsächlich inzwischen Solarstromspeicher auf der Basis von Akkumulatoren (aufladbaren Batterien), die genau dies ermöglichen. Leider sind sie aber so teuer, dass ihr Einsatz bei Weitem nicht wirtschaftlich ist und dies auch auf absehbare Zeit nicht werden wird.

Diese Problematik zeigt sich auch bei Inselnetzen, die ausschließlich mit Photovoltaik versorgt werden. Aufgrund ihres hohen Bedarfs an Speichern für elektrische Energie liegen hier die gesamten Erzeugungskosten erheblich über den für den Strombezug aus dem Stromnetz. Es liegt also noch längst keine Netzparität in dem Sinne vor, dass die komplette Eigenversorgung mit Photovoltaik konkurrenzfähig wäre. Nur wenn ein Netzanschluss an einem abgelegenen Ort nicht möglich ist, kann sich der Betrieb eines solchen Inselnetzes finanziell lohnen.

Netzparität aus der Sicht kommerzieller Stromproduzenten

Für große kommerzielle Stromproduzenten bedeutet die Netzparität etwas anderes als für kleine Erzeuger. Hier werden Spotmarkt-Preise für den Bezug erneuerbarer Energie wie auch aus konventionellen Quellen verglichen. Unter diesen Umständen erfordert die Netzparität erheblich tiefere Preise für regenerativ erzeugten Strom; diese Situation dürfte relativ weit in der Zukunft liegen. Wenn sie erreicht wird, wird Ökostrom für alle Verbraucher zu gleichen oder niedrigeren Preisen als konventionell erzeugter Strom verfügbar sein und dann voraussichtlich schnell den gesamten Markt dominieren.

Siehe auch: erneuerbare Energie, Ökostrom, Stromtarif, Eigenverbrauch, Eigenerzeugung, Strommarkt

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