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Pressemitteilung vom 28.04.2016:

Diesel-Abgasskandal: kritische Analyse des Berichts vom Kraftfahrt-Bundesamt. Bauteilschutz kann extensiv genutzte Abschalteinrichtungen nicht rechtfertigen.

Im April 2016 wurde der Bericht einer Untersuchungskommission des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum Diesel-Abgasskandal veröffentlicht. Dieser bestätigt die Befürchtung, dass nicht nur Volkswagen, sondern auch diverse andere Hersteller im In- und Ausland Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigungsanlagen von Dieselfahrzeugen einsetzen. Konkret haben viele Hersteller eine solche bei niedrigeren Umgebungstemperaturen implementiert (Stichwort “Thermofenster”) – und zwar schon bei sehr moderaten Temperaturen. Die Folge davon ist, dass die Schadstoffemissionen im Praxisbetrieb massiv höher ausfallen als im offiziellen Testzyklus - wobei zusätzliche Ursachen dafür nicht auszuschließen sind.

Eine unbefangene Fachperson kann eine solche Abschalteinrichtung wohl nur als durch die einschlägige EU-Verordnung verboten einstufen; das Argument des Bauteilschutzes ist äußerst fragwürdig, weil die Abgasreinigung laut EU-Verordnung unter normalen Nutzungsbedingungen ordnungsgemäß funktionieren muss. Es kann auch nicht ernsthaft behauptet werden, dass diese für den Sinn und Zweck der Verordnung essenzielle Anforderung für Fahrzeuge mit einer ausreichend schlechten Technologie der Abgasreinigung aufgehoben worden sei. Leider hat sich die vom KBA eingesetzte Kommission aber offenbar nicht getraut, mehr als ganz vorsichtige Andeutungen in diese Richtung zu machen – vermutlich als Folge eines politischen Drucks, den Herstellern gegenüber so freundlich wie irgend möglich vorzugehen. So wurden stark überdehnte Deutungsmöglichkeiten für die EU-Verordnung genannt, wie sie normalerweise wohl nur von einem Anwalt erwartet werden könnten, der im Auftrag eines Herstellers dessen Abgas-Manipulationen verteidigen soll.

Solide Fachinformationen vor allem zu den technischen Hintergründen finden Sie im online frei nutzbaren RP-Energie-Lexikon (https://www.energie-lexikon.info/) und den dort veröffentlichten zusätzlichen Blog-Artikeln zu Themen wie dem Volkswagen-Abgasskandal und dem Bauteilschutz als untaugliche Rechtfertigung für Abschalteinrichtungen. Diese Informationen stammen von einem völlig unabhängigen Experten für Energie- und Umweltfragen, der übrigens auch für Interviews zur Verfügung steht.

Artikel zum Bauteilschutz: https://www.energie-lexikon.info/rp-energie-blog_2016_04_27.html

Pressekontakt: Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon (https://www.energie-lexikon.info/), Tel. +41 52 720 8000, E-Mail: