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Die Minamata-Quecksilber-Konvention: das Ende der Leuchtstofflampen

Erschienen am 04.11.2013 im RP-Energie-Blog (als E-Mail-Newsletter erhältlich!)

Permanente Adresse: https://www.energie-lexikon.info/rp-energie-blog_2013_11_04.html

Autor: Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon, RP Photonics AG

Inhalt: Die Minamata-Quecksilber-Konvention wird zum Verbot quecksilberhaltiger Leuchtmittel führen, während leider für die größten Quecksilber-Emissionen, nämlich aus Kohlekraftwerken und der Goldgewinnung, noch keine konkreten Schritte beschlossen wurden. Hier bleibt noch viel zu tun.

Rüdiger Paschotta

Anfang 2013 wurde bei einem vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen einberufenen Treffen in Genf das sogenannte Minamata-Übereinkommen beschlossen, das auch als Quecksilber-Konvention bezeichnet wird. Dieses wird nach der Ratifizierung durch mindestens 50 Vertragsstaaten in Kraft treten. Ab 2020 werden dann Leuchtmittel, die Quecksilber enthalten, verboten sein. Dies betrifft Leuchtstoffröhren, einschließlich der Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen), gewisse andere Gasentladungslampen (z. B. für Projektoren), und ebenfalls diverse Batterien.

Zumindest in Europa dürfte die Minamata-Konvention leider kaum einen Effekt auf die gesamte Quecksilber-Belastung haben, da für die wichtigsten Emittenten – Kohlekraftwerke – keine konkrete Vorschriften beschlossen wurden. Beispielsweise verursachen in Deutschland die Kohlekraftwerke über zwei Drittel der gesamten Quecksilber-Emissionen, und die Industrie wehrt sich bislang erfolgreich dagegen, wesentlich strengere Grenzwerte, die z. B. in den USA sehr bald gelten sollen, zu übernehmen. Immerhin wird die Minamata-Konventionen einen gewissen zusätzlichen Druck erzeugen, hier schnellere Verbesserungen zu beschließen.

Übrigens gibt es auch für eine weitere Hauptquelle der globalen Quecksilberemissionen, die Goldgewinnung v. a. durch kleine Akteure, keine konkreten Beschlüsse. Dabei haben gerade solche Aktivitäten oft verheerende Folgen für die Gesundheit von Anwohnern, und Böden und Gewässer werden für sehr lange Zeit gründlich verseucht.

Die Quecksilber-Gefährdung durch Leuchtmittel ist vielfach in krasser, aus wissenschaftlicher Sicht vollkommen unfundierter Weise übertrieben worden; siehe hierzu meine Artikel "Energiesparlampen: tödliche Gefahr durch Quecksilber?" und meine Kritik des Propagandafilms "Bulb Fiction". Insbesondere ging es gewissen Propagandisten um die Bekämpfung des sogenannten Glühlampenverbots (während die größeren Leuchtstoffröhren oder teils massiv quecksilberhaltige Halogen-Metalldampflampen seltsamerweise kaum je thematisiert wurden). Der Ersatz von Leuchtstoffröhren durch die ineffizienten Glühlampen wäre aus ökologischer Sicht unbedingt abzulehnen, worin sich praktisch alle Umweltorganisationen einig sind. Eine Übergangsfrist von 2020 für das Auslaufen von Leuchtstofflampen dürfte allerdings kaum Probleme bereiten; bis dahin sollte es möglich sein, kleine wie große Leuchtstoffröhren durch Lampen auf der Basis von Leuchtdioden (LEDs) zu ersetzen. Diese sind bereits heute oft noch effizienter und dürften bis 2020 noch besser werden. Auch die LED-Preise, die bisher für viele Anwendungen prohibitiv hoch waren, sind stark am Fallen. Denkbar ist übrigens auch der Einsatz gewisser neuer quecksilberfreier Gasentladungslampen.

Fazit: Die Minamata-Konvention dürfte global gesehen einiges verbessern und ist deswegen zu begrüßen. Das dadurch kommende Verbot quecksilberhaltiger Leuchten dürfte allerdings einen eher kleinen Beitrag leisten, und insbesondere bei den Kohlekraftwerken und der Goldgewinnung werden noch massive Probleme mit Quecksilber und anderen Schadstoffen zu lösen sein.

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