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EEG-Abgabe auf Solarstrom: Ist das zu rechtfertigen?

Erschienen am 08.07.2014 im RP-Energie-Blog (als E-Mail-Newsletter erhältlich!)

Permanente Adresse: https://www.energie-lexikon.info/rp-energie-blog_2014_07_08.html

Autor: Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon, RP Photonics AG

Inhalt: Ob die kommende EEG-Umlage auf Solarstrom zu rechtfertigen ist, ist eine komplexe Frage. Der Artikel versucht sie umsichtig und aus unabhängiger Warte anzugehen. Offenkundige Widersprüche der Sonnensteuer zum Sinn des EEG sind erkennbar, aber die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung einer Über-Förderungen der erneuerbaren Energien und die Beteiligung aller Verbraucher an den entstehenden Kosten.

Rüdiger Paschotta

Die EEG-Novelle von 2014 sieht vor, dass bald auch der Eigenverbrauch elektrischer Energie mit der EEG-Umlage für die Finanzierung der Einspeisevergütungen belastet wird – zumindest für neue Anlagen. Zwar muss danach für Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen oder eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung, nur 40 % des vollen Satzes bezahlt werden; das sind derzeit ca. 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon sind insbesondere auch Photovoltaik-Anlagen betroffen, wobei die Kleinanlagen unter 10 kW Nennleistung ausgenommen sind. Deswegen wurde diese Abgabe in der energiepolitischen Diskussion als "Sonnensteuer" gebrandmarkt.

Leicht erkennbar verfolgen diverse Akteure eigene Interessen, die nicht unbedingt mit dem Gemeinwohl zusammenfallen müssen. Was ist nun aus unabhängiger Warte über diese Entwicklungen zu sagen?

Der Sinn der EEG-Umlage – kompatibel mit der Sonnensteuer?

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung der Einspeisevergütungen, die Anlagen für die Gewinnung erneuerbarer Energie erhalten, um trotz noch nicht erreichter Eigenwirtschaftlichkeit für den Betreiber wirtschaftlich zu sein. Die Finanzierung erfolgt also nicht durch staatliche Subventionen, sondern durch eine Belastung der Stromverbraucher.

Nun stellt sich die Frage, ob hier alle Stromverbraucher gleich zu behandeln sind. Bekanntlich werden viele große Stromverbraucher nur in stark reduziertem Umfang mit der EEG-Umlage belastet mit der Begründung, dass dies sonst die internationale Wettbewerbsfähigkeit gewisser Industrien in Deutschland gefährde. Dies ist im Prinzip nachvollziehbar, ist politisch auch ein Stück weit notwendig für die Erhaltung der breiten Akzeptanz des EEG, hat aber heikle Folgen, die ja auch breit diskutiert werden.

Im Zusammenhang mit der "Sonnensteuer" kommt die Frage auf, ob es angebracht ist, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die für sich die Energiewende zumindest im Strombereich bereits vollzogen haben, also einen wesentlichen Teil ihres Stromverbrauchs mit erneuerbarer Energie decken. Warum sollen ausgerechnet sie noch zusätzlich andere Anlagen für erneuerbare Energie mit finanzieren müssen? Dies ist in der Tat schwer nachvollziehbar.

Ein sehr stoßender Aspekt ist, dass die Industrie viele ältere (oder auch gar nicht so alte) sehr klimaschädliche Kohlekraftwerke weiterhin ohne EEG-Abgabe zur Eigenversorgung nutzen darf, während für PV-Strom aus neuen Anlagen nun zu zahlen sein wird. Dies steht klar im Widerspruch zum Grundgedanken und den Zielen des EEG. Der Bestandsschutz ist zwar ein durchaus nachvollziehbares Prinzip, jedoch wird man diesen Widerspruch auf Dauer wohl kaum tolerieren können. Und auch sonst gilt ja nicht, dass man aufgrund des Bestandsschutzes für alte Anlagen nie wieder eine zusätzliche Belastung durch Bestimmungen oder Abgaben einführen darf.

Es ist zwar auch zu bedenken, dass die Mehrkosten für die Versorgung mit Strom aus Photovoltaik wegen der Einspeisevergütung gemäß EEG im Wesentlichen nicht von den Betreibern dieser Anlagen getragen werden, sondern von den Stromverbrauchern allgemein (soweit sie nicht davon ausgenommen sind, siehe oben). So gesehen ist es nicht angebracht, dass die Photovoltaik-Betreiber sich als die Helden sehen, denen die Allgemeinheit zu großem Dank verpflichtet wäre. Nun soll die EEG-Umlage aber gerade auf die selbst verbrauchte Energie erhoben werden, die eben nicht über das EEG gefördert wurde. Nur wenn sich ein Erzeuger komplett selbst versorgt und keine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom in Anspruch nimmt, oder wenn seine Anlagen gar nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, soll die EEG-Umlage für ihn entfallen. Warum aber soll der Umstand, ob zusätzlich vergüteter Strom für andere Verbraucher produziert wird, über die Belastung des selbst verbrauchten Stroms entscheiden?

Die Vermeidung einer Über-Förderung

Sicherlich wäre es nicht sinnvoll, z. B. die Photovoltaik so stark zu fördern, dass die Betreiber damit einen unangemessen Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit realisieren könnten. Dies ist in Zeiten mit schneller Veränderung der Anlagekosten nicht einfach zu erreichen, ohne zu riskieren, dass eine zu schnelle Rücknahme der Förderung das Wachstum der erneuerbaren Energien rapide abwürgt.

Das richtige Instrument zur Vermeidung einer Über-Förderung ist offenkundig die Justage der Einspeisevergütungen. Diese waren zeitweise etwas höher als nötig, wurden dann aber so dramatisch reduziert, dass die Solarbranche in eine ziemliche Krise geriet. Diese rührte zwar zum Teil auch von Dumping-Angeboten aus China her, aber die drastischen Kürzungen haben das Problem natürlich sehr verschärft. Dies trifft ja gerade auch die Anlagen-Bauer (Solateure), nicht nur die Modulhersteller. Die quälende Unsicherheit mit Blick auf die kommenden energiepolitischen Entscheidungen hat dabei selbstredend auch nicht geholfen.

Warum gerade in dieser Lage nun gleich das nächste Folterwerkzeug aufgebaut werden soll, lässt sich jedenfalls nicht mit der aktuellen Befürchtungen einer Über-Förderung trotz der scharfen Reduktion der Vergütungssätze erklären – eher mit dem Interesse gewisser Kreise, den sie konkurrierenden Photovoltaik-Boom schnellstmöglich und dauerhaft zu beenden. Ich denke hier gerade an die Freunde der Braunkohle, deren unflexible Stromproduktion zunehmend mit der aus Sonne und Wind kollidiert.

Die Nutzung der Stromnetze

Bisher konnten die Photovoltaik-Betreiber ihren Direktverbrauch ohne externe finanzielle Belastungen abdecken (abgesehen von der Umsatzsteuer u. ä. auf die Anlagen) und gleichzeitig eine Reihe von Belastungen vermeiden – insbesondere die Netznutzungsentgelte. Auf Dauer wäre das der Allgemeinheit gegenüber unfair, da man so einerseits weiterhin die vollen Systemdienstleistungen des Netzes und die Kraftwerkskapazitäten nutzt, um auch an Tagen ohne PV-Produktion voll versorgt zu werden, sich andererseits aber nur noch eingeschränkt an deren Finanzierung beteiligt. So gesehen ist es ein vernünftiger Ansatz, auch die erneuerbare Produktion, die durch Strom aus dem öffentlichen Netz ergänzt werden muss, zunehmend an den Kosten zu beteiligen.

Man mag nun die "Sonnensteuer" als ein Instrument gerade für diesen Aspekt betrachten. Wenn die voraussichtlich weiter sinkenden Kosten der Photovoltaik bei gleichzeitig steigenden Strompreisen den Eigenverbrauch immer lukrativer machen, wird eine finanzielle Belastung dieses Eigenverbrauchs zunehmend gerechtfertigt und auch tragbar. Allerdings wären die Netznutzungsentgelte hierfür wohl das natürlichere Instrument. Es mag Selbstversorgern zwar absurd vorkommen, dass sie solche Entgelte zahlen sollen für Strom, der gar nicht durch die öffentlichen Netze fließt. Aber deren Inanspruchnahme bemisst sich ja eben nicht an diesen Stromflüssen, sondern vielmehr an der Nutzung von Strom zu Zeiten, wo die PV nichts oder zu wenig liefert. Und dass die Summe des Verbrauchs als Maß für die Inanspruchnahme von Kapazitäten hergenommen wird, ist ja nichts Neues.

Freilich ist die Frage, ob nun die EEG-Umlage oder vielmehr Netznutzungsentgelte das richtige Instrument sind, nicht von zentraler Bedeutung: Es handelt sich bei der Energiewirtschaft ohnehin um einen Verschiebebahnhof, und wenn der EEG-Topf besser gefüllt wird, hat man mehr Spielraum bei den Netzen.

Fazit

Wer die Frage, ob die Sonnensteuer gerechtfertigt ist, für sonnenklar hält, hat die Sache meines Erachtens nicht gründlich durchdacht; in Wirklichkeit ist die Sachlage recht komplex, und dieser Komplexität gilt es gerecht zu werden, wenn man zu gerechten Schlussfolgerungen kommen möchte.

Folgendes erscheint mir richtig:

  • Die "Sonnensteuer" ist schwer vereinbar mit dem Sinn der EEG-Umlage und den Zielen des EEG. Stoßend ist insbesondere der Aspekt, dass Strom aus vielen älteren fossil betriebenen Industriekraftwerken davon ausgenommen ist, während dann gerade PV-Betreiber zahlen sollen. Unter solchen Umständen ist die Sonnensteuer kaum zu vermitteln.
  • Andererseits wäre es auf Dauer nicht zu rechtfertigen, dass selbst erzeugter Strom, der ergänzt durch Strom aus dem öffentlichen Netz einen Bedarf deckt, von allen Abgaben ausgenommen bleibt. Die Betreiber müssen zunehmend auch an den Kosten für Netze und Reservekapazitäten beteiligt werden (unter Beachtung der sinkenden Erzeugungskosten). Die EEG-Umlage dafür zu verwenden, ist im Prinzip ein wenig schräg, aber nicht völlig abwegig.
  • Am Ende kommt es wesentlich darauf an, das System von Förderungen und Abgaben so zu justieren, dass es zu sinnvollen Resultaten führt – nämlich zu einem stetigen und maßvollen Ausbau der erneuerbaren Energien und zu einer allmählichen, aber ausreichend schnellen Ablösung der fossilen Energieträger, deren Beitrag zu bedrohlichen Klimagefahren immer weniger tolerierbar wird. Das Tempo dieses Umbaus der Energiewirtschaft muss sich hierbei an den Notwendigkeiten vor allem des Klimaschutzes orientieren und nicht etwa an dem, was für gewisse Branchen praktisch wäre.

Das EEG – mit regelmäßigen Justagen – hat den genannten Zielen bisher einigermaßen gut entsprochen. In der letzten Zeit wurde die Investitionssicherheit allerdings bedroht, und eine Kombination von insgesamt allzu drastischen Maßnahmen hat insbesondere die Fortschritte bei der Photovoltaik und nebenbei auch viele Arbeitsplätze gefährdet. Zu wenig bedacht wird oft, dass die volkswirtschaftlichen Kosten für das Erreichen der Ziele der Energiewende umso höher werden, je mehr eine Hü-und-Hott-Politik die Planungssicherheit zerstört. Insbesondere ist es unsinnig, eine neue Industrie erst mit Anreizen stark wachsen zu lassen, um sie dann durch plötzliche drastische Einschnitte wieder zu gefährden. Aber natürlich stehen dahinter auch Interessenkonflikte, über die der prinzipiell gegebene politische Konsens für die Energiewende nicht hinwegtäuschen sollte.

So wenig das EEG wie in Stein gemeißelt bleiben kann, sollen es meine Einschätzungen als unabhängiger Experte bleiben. Kritik und Anmerkungen sind deswegen willkommen. Ich hoffe, dass meine ehrliche Bemühung erkannt und geschätzt wird, durch ernsthafte gedankliche Arbeit zu vernünftigen Einschätzungen im Sinne des Gemeinwohls zu kommen.

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