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EU-Ökodesign-Richtlinie für Staubsauger: keineswegs eine sinnlose bürokratische Bevormundung

Erschienen am 28.06.2016 im RP-Energie-Blog (als E-Mail-Newsletter erhältlich!)

Permanente Adresse: https://www.energie-lexikon.info/rp-energie-blog_2016_06_28.html

Autor: Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon, RP Photonics AG

Inhalt: Häufig wird die europäische Ökodesign-Richtlinie als eine unnötige und schädliche bürokratische Bevormundung von Verbrauchern und Industrie kritisiert. Hier wird gezeigt, dass es gute Gründe für eine entsprechende Regulierung gibt, die vor allem für die Verbraucher nur Vorteile bringt, aber auch für die Industrie durchaus nützlich ist. Man erkennt leicht, dass sie eine unsäglich dumme Propaganda von Ignoranten oder Hetzern für Ignorante gemacht wird.

Rüdiger Paschotta

Immer wieder erregen sich lautstarke Kämpfer gegen die EU-Bürokratie gegen die Ökodesign-Richtlinie, beispielsweise im Zusammenhang mit Staubsaugern. Auch in dem unsäglichen britischen Brexit-Wahlkampf hat dieses Thema eine prominente Rolle gespielt. Im Folgenden wird gezeigt, dass es sich um eine dumme Propaganda von Ignoranten (oder Hetzern) für Ignoranten handelt.

Was war das Problem?

Das bisherige Grundproblem bei Staubsaugern ist, dass die in einem starken Wettbewerb stehenden Hersteller solcher Geräte natürlich deren Vorzüge möglichst eindringlich herausstellen und dabei regelmäßig ein großes Missverständnis auftritt. Es wird die Saugleistung, die natürlich ein wesentliches Kaufkriterium ist, in Watt angegeben – obwohl sich diese Watt-Zahl in Wirklichkeit auf die elektrische Nennleistung bezieht, d. h. auf die Stromaufnahme der höchsten Leistungsstufe. Sicherlich haben schon viele Tausende von Verbrauchern gezielt Geräte mit der höchsten Leistung ausgewählt in der trügerischen Hoffnung, damit ein wirklich besonders gut saugendes Geräts zu erhalten. Nun hängt die Saugleistung aber eben nicht nur von der Stromaufnahme ab, sondern vor allem auch von der Energieeffizienz des Gebläses und anderer Komponenten sowie von der Luftdurchlässigkeit (also auch der Größe) der verwendeten Staubsaugerbeutel. Leider gab es im Wettbewerb keinerlei Anreiz für die Hersteller, die Qualität der Geräte zu erhöhen; im Gegenteil war es für den Absatz sogar vorteilhaft, die nötige Saugleistung mit einem möglichst ineffizienten, also viel Strom verbrauchenden Gebläse zu erzielen; so wird der Staubsauger zum Heizlüfter. Dies ist offensichtlich nicht im Interesse der Verbraucher und übrigens auch nicht der Hersteller. Natürlich schadet es auch der Umwelt, weil damit die klimaschädlichen CO2-Emissionen unnötig erhöht werden.

Man stelle sich vor, Autos würden ohne Angabe der Fahrleistungen angepriesen, und die Verbraucher würden dann Autos mit möglichst hohem Benzinverbrauch auswählen in der Hoffnung, dass diese dann auch besonders schnell fahren. Bei Autos passiert dies freilich nicht, da die Fahrleistungen (Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung) in für die Verbraucher verständlicher Weise angegeben werden; hier ist auch jedem klar, dass ein hoher Benzinverbrauch in Bezug auf die Kosten und die Umwelt ein Nachteil und nicht etwa ein Vorteil ist. Bei Staubsaugern ist dies aber anders, eben weil hier die angegebene "Saugleistung" völlig irreführend ist.

Im Prinzip könnte man nun fordern, als Saugleistung eine wirklich dafür aussagekräftige Größe anzugeben. Das ist leider nicht ganz einfach. Beispielsweise überträgt der geförderte Luftstrom zwar eine gewisse mechanische Leistung, die man messen könnte, aber diese hängt entscheidend von den jeweiligen Druckbedingungen ab. Man müsste also eine detaillierte Norm formulieren, nach der eine dort exakt definierte Prozedur zu einem objektiven und hoffentlich aussagekräftigen Wert für die Saugleistung führt. Eine simple, aber wohl nicht sehr genaue Methode würde auf Messungen des maximalen Unterdrucks und der maximalen Luftmenge basieren.

Was wurde auf EU-Ebene bestimmt?

Gemäß der seit dem 08.07.2013 geltenden Verordnung der EU-Kommission werden neu verkaufte Staubsauger reglementiert, soweit es sich nicht um besondere Modelle wie z. B. Nasssauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsauger oder Geräte für den Außenbereich handelt; die Regelung betrifft also im Kern nur die normalen Haushalts-Staubsauger. Bereits früher verkaufte Geräte dürfen wie üblich beliebig weiter verwendet werden.

In einer ersten Stufe wurde die Nennleistung der Geräte ab dem 01.09.2014 auf 1600 Watt begrenzt; ab dem 01.09.2017 werden es noch 900 Watt sein. Man ging also nicht den oben genannten Weg, aussagekräftige Aussagen über die Saugleistung zu fordern, sondern wählte den einfacheren Weg, die leicht bestimmbare Nennleistung zu begrenzen. Das führt in etwa zum gleichen Ziel, dass sich die Hersteller nun bemühen werden, eine gute Saugleistung mit begrenzter Stromaufnahme zu erreichen.

Die Verordnung erfasst übrigens bei weitem nicht nur die Stromaufnahme, sondern auch diverse andere Eigenschaften, die im Interesse der Verbraucher sind, von diesen aber sonst kaum überprüfbar wären. Insbesondere gibt es Mindestwerte für die auf genormte Weise zu bestimmende Staubaufnahme, Maximalwerte für die Staubemissionen in die Raumluft und für den erzeugten Lärm, ferner Anforderungen an die Lebensdauer des Gebläsemotors und die Haltbarkeit des Saugschlauchs.

Was sind die Auswirkungen?

Zunächst einmal dürften alle seriösen Hersteller froh sein darüber, dass sie weniger von einer unseriösen Billig-Konkurrenz bedrängt werden, die ineffiziente und für Verbraucher und Umwelt schädliche Geräte in den Markt drücken, die zudem häufig schnell kaputt gehen. Tatsächlich wurde bekannt, dass manche Hersteller sogar strengere Begrenzungen für die Stromaufnahme bevorzugen würden, da auch damit technisch problemlos eine gute Saugleistung erreichbar ist. Schwieriger dürfte es höchstens sein, extrem kompakte Geräte mit trotzdem hoher Leistung zu konstruieren, da solche Randbedingungen tendenziell im Konflikt mit den Anforderungen eine hohe Effizienz stehen; einzig in diesem Bereich ist dann wirklich eine gewisse technische Innovation erforderlich.

Wie immer ist es für die Hersteller natürlich äußerst vorteilhaft, dass es ein einziges EU-weit geltendes Regelwerk gibt und nicht etwa separate Verordnungen für jedes Land. Selbst wenn diese in manchen Ländern wesentlich lascher wären, wäre der Aufwand für die Hersteller insgesamt höher.

Für die Verbraucher gibt es nur Vorteile. Sie profitieren von einem reduzierten Stromverbrauch, teils auch von reduzierten Geräuschen und Staubemissionen und von einer höheren Lebensdauer. Die Sorge, dass die reduzierte Nennleistung keine ausreichende Saugleistung mehr zulasse, ist völlig unbegründet; das sieht man schon allein daran, dass es längst Geräte gibt, die auch die erst ab 2017 geltende Begrenzung locker einhalten und trotzdem sehr gut saugen. Ich erinnere mich noch an ein uraltes Gerät meiner Großeltern aus den 1950er Jahren, welches mit gerade mal 300 Watt Motorleistung einwandfrei funktionierte, abgesehen von zu hohen Staubemissionen durch die Abluft, verursacht durch einen unzureichenden Stoffbeutel. Nicht vergessen sollte man die erzielte Vereinfachung für die Verbraucher; sie bekommen effizientere und auch sonst bessere Geräte, ohne deren Eigenschaften im Detail selbst überprüfen zu müssen. (Ein wenig Bürokratie kann in der Tat enorm viel Arbeit sparen …)

Nachteilig ist diese EU-Regulierung also höchstens für Billiganbieter, die uns irgendwelchen Schrott mit angeblich guter Leistung andrehen möchten.

Leider gibt es aber nun Propagandisten, die Bürger in ihrem Kampf gegen eine angebliche bürokratische Bevormundung durch die EU gegen diese aufzusetzen versuchen. Wie gezeigt kann so etwas nur entweder mit völliger Ignoranz oder skrupelloser Hetze zu tun haben. Das Resultat davon sind nur unnötige Konflikte und Verwirrung.

Ohnehin ist die Vorstellung, da würden ein paar praxisferne Bürokraten dem Rest der Welt (oder der EU) aus Lust und Laune unsinnige Regelungen aufdrücken, ziemlich wirklichkeitsfremd. Vielmehr gibt es umfangreiche und sehr transparente Anhörungsverfahren mit Konsultationsforen, in denen insbesondere die Argumente der Hersteller sicherlich nicht untergehen. Am ehesten kann es passieren, dass die Interessen der Verbraucher, deren Vertreter in Konsultationsforen oft schwächer vertreten sind, zu wenig gewichtet werden. Im konkreten Fall könnte man kritisieren, dass die Verbrauchs-Mindestanforderungen durchaus hätten strenger sein können. Jedoch lohnt es sich wohl kaum, deswegen einen Aufruhr zu organisieren; vermutlich wird man in späteren Jahren ohnehin noch etwas nachjustieren.

Ähnlich läuft es mit Energiesparlampen und Wärmedämmung

Übrigens erinnert das Thema natürlich stark an die unsägliche Kampagne der Glühlampen-Fans gegen die Energiesparlampen, die ebenfalls von der Ökodesign-Richtlinie gefördert wurden. Zwar gibt es durchaus auch berechtigte Kritik an solchen Lampen, jedoch leidet die öffentliche Diskussion oft bis heute unter unsäglich ignoranten und irreführenden Beiträgen. Vor wenigen Jahren habe ich diese in ein paar Artikeln gründlich auseinander genommen:

Ein anderes Thema ist die häufig auf extrem unfundierte Weise kritisierte Wärmedämmung (siehe den Artikel Einwände gegen Wärmedämmung) bzw. der Kampf gegen moderne Bauvorschriften. Auch hier arbeiten erfahrene Fachpersonen in Fachgremien unter Berücksichtigung jahrzehntelang gemachter Erfahrungen und werden dann von völlig ignoranten Schwätzern als Wahnsinnige beschuldigt, wegen denen wir uns angeblich "zu Tode dämmen".

Wer genau wissen möchte, welche Gefahren hier an die Wand gemalt wurden und was daran zutreffend ist (oft nur ein winziger Teil), kann das (siehe oben) in verschiedenen Artikeln genau nachlesen. Es mag dabei auch interessieren, mit welchen Methoden gewisse "Kritiker" – häufig Pseudo-Experten oder auch völlig ignorante Laien – gegen die angeblich skrupellose und alles erdrückende Bürokratie kämpfen; das sieht man besonders deutlich in meiner Kritik des Propagandafilms Bulb Fiction. Diese Leute könnten sich wahrlich sinnvoller betätigen, etwa im Kampf gegen Kohlekraftwerke, die nicht nur enorme Klimagefahren, sondern auch jedes Jahr tausende Todesfälle verursachen. Ein anderes Beispiel wäre der Stickoxid-Abgasskandal und seine überhaupt nicht am öffentlichen Interesse orientierte Behandlung durch unsere Behörden – in diesem Falle übrigens mit Kritik seitens der EU.

Fragen und Kommentare von Lesern

30.06.2016

Die Frage wäre, was ist eine gute Saugleistung und wie viel Zeit benötigt man mit einem Staubsauger, um eine normiert verschmutzte Fläche eines ebenfalls normierten Untergrundes "sauber" zu saugen. Es fehlen einfach Definitionen. Das Festsaugen am Untergrund kann nur durch Distanz (Rollen, Gleiter) erreicht werden, nicht durch schwächere Saugleistung. Höhere Distanz benötigt wesentlich stärkeren Luftstrom, um die gleiche Wirkung zu erzielen.

Das die Staubsauger effizienter werden sollen, ist das Ziel. Aber dann muss man andere Kriterien schaffen, als einfach nur die Stromaufnahme zu verringern. 900 W können natürlich völlig ausreichen, wenn High Tech im Gerät steckt. Nur das wird sich nicht jeder Haushalt leisten können. Und deshalb stört mich dieses EU-Diktat vielmehr als Aufklärung und Empfehlungen.

Antwort vom Autor:

Entsprechende Normen für die Reinigungswirkung gibt es sehr wohl, und diese finden auch Anwendung bei der besprochenen Regulierung.

Wie gesagt, selbst in den 1950er Jahren konnte man einen gut funktionierenden Staubsauger mit gerade mal 300 W Stromaufnahme konstruieren – ganz ohne High Tech. Nur gab es in den vielen Jahren vor der EU-Regulierung in den falschen Anreiz, möglichst stromfressende und damit scheinbar bessere Staubsauger anzubieten.

Die Bezeichnung "EU-Diktat" halte ich übrigens für völlig unangemessen für einen Prozess, bei dem vor der Beschlussfassung jede Menge Meinungen von unterschiedlichsten Akteuren eingeholt und abgewogen werden.

Hier können Sie Fragen und Kommentare zur Veröffentlichung und Beantwortung vorschlagen. Über die Annahme wird der Autor des RP-Energie-Lexikons nach gewissen Kriterien entscheiden. Im Kern geht es darum, dass die Sache von breitem Interesse ist.

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