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Stromanbieterwechsel

Definition: der Wechsel von Endkunden zu anderen Energieversorgungsunternehmen

Kategorien: elektrische Energie, Energiepolitik, Ökologie und Umwelttechnik

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 18.04.2012; letzte Änderung: 20.08.2023

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Die meisten Haushalte und Unternehmen beziehen elektrische Energie aus dem öffentlichen Stromnetz. Hierbei haben sie eine vertragliche Beziehung mit einem Energieversorgungsunternehmen, welches die Energie in eigenen Kraftwerken erzeugt und/oder von anderen Unternehmen einkauft, sie zu den Endkunden liefert und dafür Stromrechnungen stellt.

Durch den in der EU liberalisierten Strommarkt haben die Stromkunden z. B. in Deutschland die Möglichkeit, ihr Energieversorgungsunternehmen (EVU) frei zu wählen. Der Strom muss also keineswegs vom ortsansässigen Unternehmen bezogen werden – auch wenn nach wie vor dessen Leitungen und Störungsservice benutzt werden.

In der Schweiz ist dies etwas anders: Für Privatkunden gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, den Stromanbieter selbst auszuwählen, aber mit gewissen Einschränkungen: Der neue Anbieter muss Ökostrom liefern, und ein Wechsel ist höchstens einmal pro Jahr möglich. Darüber hinaus kann man meist auch beim vorgegebenen örtlichen Anbieter Stromprodukte auswählen – insbesondere um die ökologische Qualität zu erhöhen. Man wird also zunächst mal prüfen, wie ökologisch der örtliche Anbieter ist, wie viel sich ggf. mit anderen Stromprodukten von diesem verbessern ließe (und zu welchem Preis), und schließlich wie sich dies mit Angeboten anderer Anbieter vergleicht.

Gründe für einen Stromanbieterwechsel

Ein Stromanbieterwechsel ist insbesondere dann von Interesse, wenn ein anderes EVU entweder günstigere Stromtarife anbietet oder ein überzeugenderes Ökostrom-Angebot hat. Wie im Artikel über Ökostrom erklärt wird, kommt es häufig vor, dass EVU mit ökologisch vorbildlicher Stromerzeugung werben, aber auch mit Strom aus ganz anderen Quellen handeln. Es ist dann häufig so, dass der Bezug von Ökostrom von einem solchen EVU in der Realität keinerlei greifbaren Effekt hat: Jede Kilowattstunde, die ein Kunde als Ökostrom bezieht, bedeutet nur, dass dafür eine zusätzliche "dreckige" (umweltbelastende) Kilowattstunde einem anderen Kunden geliefert wird, der sich darum nicht kümmert. Es werden also nur auf dem Papier ökologische Qualitäten verschoben, was der Umwelt in keiner Weise hilft, insbesondere auch nicht zum Klimaschutz beiträgt. Der Endkunde kann dieses Problem nur lösen, indem er den Stromanbieter wechselt.

Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?

Die heute z. B. in Deutschland geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen machen es dem Endkunden sehr einfach, den Stromanbieter zu wechseln. In aller Regel genügt es, dem neuen Stromanbieter nach Prüfung der Vertragsunterlagen einen entsprechenden Antrag zukommen zu lassen (also ein einfaches Formular auszufüllen und unterschrieben einzusenden). Normalerweise sollte noch der bisherige Verbrauch angegeben oder einfach eine Kopie der letzten Stromrechnung beigelegt werden, damit die Akonto-Zahlungen vernünftig angesetzt werden können. Der neue Stromanbieter kümmert sich dann um die weiteren Formalitäten (insbesondere um die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Versorger). Vom alten Stromanbieter bekommt der Kunde noch die Bestätigung der Kündigung und die Abschlussrechnung, und weitere Stromrechnungen kommen dann vom neuen EVU. Die dafür notwendige Ablesung des Stromzählers wird vom lokalen Netzbetreiber (dem Grundversorger) vorgenommen, so dass niemand dafür vom neuen EVU anreisen muss. Diese Dienstleistung muss vom Kunden nicht direkt bezahlt werden, sondern wird wie bisher über den Stromtarif beglichen. Der lokale Netzbetreiber ist auch zuständig, falls es ein technisches Problem mit dem Netzanschluss geben sollte.

Was sollte vor dem Wechsel beachtet werden?

Wenn die ökologische Qualität der Stromerzeugung von Interesse ist (was in Zeiten einer drohenden Klimakatastrophe sicherlich nicht abwegig wäre), sollte diese beim neuen Anbieter natürlich genügend gründlich geprüft werden. Beispielsweise veröffentlichen Umweltschutzorganisationen Bewertungen verschiedener Anbieter. Sie vergeben auch diverse Gütesiegel und Labels. Hierbei ist unbedingt zu prüfen, ob das Siegel die Zusätzlichkeit der ökologischen Stromerzeugung garantiert, weil sonst der Ökostrombezug keinen nachvollziehbaren Effekt in der Realität hat. Allein der Nachweis, dass bestimmte Strommengen z. B. aus Wasserkraft erzeugt werden, ist dagegen bedeutungslos (auch wenn er von unabhängigen Stellen bestätigt wird). Vernünftige Standards wurden z. B. für das Zertifikat ok-power und für das Grüner Strom Label e. V. (Trägerschaft: Umwelt- und Verbraucherverbände) gesetzt. Auch unter den Betreibern, die solche Label erhalten, gibt es allerdings noch wesentliche Unterschiede.

Aussagen Dritter (beispielsweise von Tarifrechner-Webseiten) über vergebene Gütesiegel sind grundsätzlich zu überprüfen, da dort gelegentlich Gütesiegel genannt werden, die der Stromanbieter selbst gar nicht angibt und wohl auch nicht hat. Wichtig ist außerdem immer, dass sich ein Gütesiegel genau auf das jeweilige Stromprodukt bezieht. Es kommt nämlich regelmäßig vor, dass Anbieter sowohl einwandfreien Ökostrom als auch "Dreckstrom" verkaufen und letzteren nicht nach allen Regeln der Kunst entsprechend kennzeichnen.

Beim Vergleich von Stromtarifen sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der Kilowattstunden-Preis (der Arbeitspreis), sondern auch die Grundgebühr eine wichtige Rolle spielt – insbesondere für sparsame Verbraucher.

Lockangebote enthalten oft hohe Rabatte (etwa einen Neukundenbonus), die nur in der Anfangszeit gewährt werden. Wenn man nicht ständig wieder wechseln möchte, spart man damit oft nichts.

Manche Verbraucher wurden durch den Wechsel zu solchen Anbietern geschädigt, die hohe Vorauszahlungen verlangten (insbesondere als Voraussetzung für besonders billige Stromtarife) und dann insolvent wurden. Deswegen sind solche Vorauszahlungen sehr kritisch zu betrachten.

Auch ohne Vorauszahlungen kann man mit einem unseriösen Billiganbieter ein erhebliches finanzielles Risiko haben. In 2022 ist es bei etlichen solchen Anbietern passiert, dass sie plötzlich aus dem Geschäft ausgestiegen sind, teils sogar mit Insolvenz, weil die kurzfristigen Strompreise am Strommarkt stark angestiegen waren und sie nicht mit langfristigen (dann viel günstigeren) Lieferverträgen für ihren eigenen Einkauf gearbeitet hatten. In der Folge sind viele Kunden dann automatisch beim Grundversorger gelandet. In der aktuellen Situation war dies für die Grundversorger dann ein ernstes Problem: Um zusätzliche Kunden zu versorgen, benötigen sie zusätzlich Strom, der momentan am Markt aber nur sehr teuer eingekauft werden kann. Deswegen verlangten sie von Neukunden oft sehr viel höhere Tarife als von den Bestandskunden – teils mehr als das Dreifache. Manche sehen dieses Vorgehen als rechtswidrig an und vertreten die Meinung, die Grundversorger müssten alle Kunden gleich behandeln. Sollte dies gerichtlich so durchgesetzt werden, kämen auch auf die Bestandskunden erhebliche Preissteigerungen zu – ausgelöst durch Schnäppchenjäger, deren Strategie gescheitert ist. Deswegen sind Forderungen laut geworden, man solle gesetzliche Regeln gegen Billiganbieter aufbauen, um solche Situationen von vornherein zu vermeiden.

Literatur

[1]Extra-Artikel: Wo kommt mein Strom her? – Überlegungen zu Stromherkunft, Ökostrom und dem Klimaschutzeffekt des Energiesparens

Siehe auch: Energieversorgungsunternehmen, Stromtarif, Stromrechnung, elektrische Energie, Ökostrom, Klimaschutz, Strommarkt

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