RP-Energie-Lexikon
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registrierende Leistungsmessung

Akronym: RLM

Definition: die messtechnische Erfassung der viertelstündlichen Stromverbräuche

Kategorie: elektrische Energie

Autor:

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Ursprüngliche Erstellung: 11.01.2013; letzte Änderung: 20.08.2023

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Gemäß der deutschen Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) besteht bei Kunden mit einem Stromverbrauch von über 100 MWh (= 100 000 kWh) pro Jahr die Pflicht zur registrierenden Leistungsmessung. Bei solchen RLM-Kunden misst ein spezieller Stromzähler (ein fernausgelesener Lastgangzähler) für jede Viertelstunde die jeweils verbrauchte Energiemenge. Bezogen auf die Messperiode (15 Minuten) ergibt sich die in dieser Zeit durchschnittlich gebrauchte Leistung. Diese Leistungsdaten werden an den Verteilungsnetzbetreiber übermittelt, beispielsweise über Mobilfunk (GPRS), das Internet (etwa DSL) oder auch über das Stromnetz (PLC = power line communications); eine Vielzahl von Übertragungstechnologien befindet sich im Einsatz. Der Netzbetreiber kann aus diesen Daten ein individuelles Lastprofil ermitteln, das auch dem Kunden zur Verfügung gestellt werden kann, und welches zur Prognose der später benötigten Strommengen verwendet wird. Der höchste im Abrechnungszeitraum (z. B. ein Jahr oder ein Monat) auftretende Leistungswert dient zur Berechnung des Leistungspreises entsprechend dem jeweiligen Stromtarif. RLM-Kunden haben größere Freiheit, die Details der Stromtarife auszuhandeln.

Betreiber der Messstellen (Lastgangzähler) kann der Netzbetreiber sein, aber auch der Stromlieferant oder ein von ihnen beauftragtes Unternehmen.

Bei kleineren Verbrauchern, wo keine registrierende Leistungsmessung erfolgt, verwendet der Netzbetreiber ein Standardlastprofil entsprechend der jeweiligen Kundengruppe (z. B. Gewerbe, Haushalte, Landwirtschaft, Heizwärmespeicher). Damit wird die Spitzenleistung anhand des gesamten Energieverbrauchs im Abrechnungszeitraum grob abgeschätzt. Die SLP-Kunden (Kunden mit Standardlastprofil) sind bei der Wahl der Stromtarife eingeschränkter.

Auch mit registrierender Leistungsmessung ergibt sich mit der Spitzenleistung nur ein grober Anhaltspunkt für das Maß, in dem der jeweilige Verbraucher die Netzinfrastruktur beansprucht:

  • Es wird nicht berücksichtigt, ob dieser Spitzenwert regelmäßig oder etwa nur einmal im gesamten Abrechnungszeitpunkt (als Ausreißer) auftritt.
  • Es wird auch nicht beachtet, ob die Spitzenlast zu Zeiten allgemein hohen Bedarfs bezogen wird oder etwa in Schwachlastzeiten (wo es viel weniger relevant wäre).

Es wäre jedoch aufwendiger und komplizierter, eine Größe zu ermitteln, die die verursachten Infrastrukturkosten genauer quantifiziert.

Für die Kunden bewirkt der Leistungspreis einen Anreiz, die benötigte Spitzenleistung durch ein geeignetes Lastmanagement möglichst abzubauen. Beispielsweise können nicht essenzielle Verbraucher automatisch abgeschaltet werden, wenn die Last hoch wird.

Für Erdgasnetze gibt es ähnliche registrierende Leistungsmessungen, wobei hier die Messperiode meist eine Stunde ist. Wegen des hohen Speichervermögens der Gasleitungen spielen nämlich kurzfristigere Spitzen keine große Rolle.

Siehe auch: Leistung, elektrische Energie, Stromtarif, Leistungspreis, Lastprofil, Spitzenleistung, Verteilungsnetzbetreiber

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