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Eigenstromprivileg

Definition: die Befreiung von der EEG-Umlage für selbst erzeugte elektrische Energie

Englisch: a financial advantage for electrical energy produced in own power stations

Kategorien: elektrische Energie, Energiepolitik, Haustechnik

Autor:

Wie man zitiert; zusätzliche Literatur vorschlagen

Ursprüngliche Erstellung: 16.09.2013; letzte Änderung: 20.08.2023

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In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass die EEG-Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht erhoben wird für elektrische Energie, die in eigenen (oder auch gepachteten) Kraftwerken für den Eigenverbrauch erzeugt wird. Diese Befreiung wird als Eigenstromprivileg bezeichnet; sie darf nicht mit dem Grünstromprivileg verwechselt werden. Von ihr profitieren viele Betreiber von Industriekraftwerken, aber auch praktisch alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Nutzung erneuerbarer Energie (Ökostrom) spielt für das Privileg keine Rolle.

Eine Voraussetzung für das Eigenstromprivileg ist seit einiger Zeit, dass der betroffene Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden darf. Diese Einschränkung galt früher nicht, und für alle Industriekraftwerke, die bisher schon von der EEG-Umlage befreit wurden, gilt dies im Sinne des Bestandsschutzes weiterhin.

Da das Eigenstromprivileg sehr große Strommengen betrifft – z. B. rund 20 % des von der deutschen Industrie verbrauchten Stroms – betrifft es die Einnahmen aus der EEG-Umlage in erheblichem Umfang. Die Folge ist, dass all die Verbraucher, die nicht vom Eigenstromprivileg profitieren können, eine entsprechend höhere Umlage zahlen müssen. Deswegen gibt es seit einiger Zeit Forderungen, das Eigenstromprivileg abzuschaffen oder einzuschränken, damit alle Stromverbraucher ihren Teil zur Finanzierung der Energiewende leisten müssen und nicht ein Teil von ihnen entsprechend verstärkt belastet wird. Vermutlich wird dies bald dazu führen, dass das Eigenstromprivileg eingeschränkt wird und z. B. die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zumindest teilweise zu zahlen ist. Strittig sind in der energiepolitischen Diskussion allerdings diverse Aspekte:

  • Sollen besonders stromintensive Betriebe weiterhin weitgehend von der EEG-Umlage (auf Eigenverbrauch und anderen Verbrauch) befreit bleiben? Wie sollen ggf. die Kriterien hierfür lauten?
  • Soll das Eigenstromprivileg an bestimmte Anforderungen bezüglich Energieeffizienz und/oder ökologische Qualitäten gekoppelt werden? Wäre es akzeptabel, beispielsweise für von der Industrie selbst betriebene Kohlekraftwerke günstigere Bedingungen zu schaffen als für große Photovoltaikanlagen?
  • Ist es gerechtfertigt, auch Photovoltaik-Strom mit der EEG-Umlage zu belegen, nachdem dieser Strom den Zielen des EEG (Klimaschutz, weniger Auslandsabhängigkeit etc.) ja bereits entspricht?
  • Wenn auch Eigenstrom aus Photovoltaik belastet wird, ab welcher Nennleistung soll dies beginnen und in welchem Umfang?
  • Sind von den Änderungen nur neue Anlagen betroffen oder auch bereits bestehende?

Entscheidungen zu solchen Fragen können einen erheblichen Einfluss auf die Energiewende haben. Beispielsweise könnte eine starke Belastung von PV-Anlagen mit der EEG-Umlage das Wachstum der PV-Erzeugung stark reduzieren oder diese Branche gar einbrechen lassen. Ebenfalls sind Einflüsse auf zukünftige Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu erwarten: Eine starke Belastung der industriellen Eigenstromerzeugung würde tendenziell die Kraft-Wärme-Kopplung zurückdrängen. Außerdem könnten Belastungen, die nur für neue Kraftwerke gelten, den Ersatz veralteter ineffizienter Kraftwerke durch neuere behindern.

Siehe auch: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Eigenverbrauch, Grünstromprivileg

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