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Definition: elektrische Energie, die nachweisbar auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird – sinnvollerweise mit der zusätzlichen Bedingung, dass Ökostrombezug die Ökologisierung der Stromerzeugung beschleunigt
Elektrische Energie, die auf ökologisch günstige Weise hergestellt wird, wird heute häufig als Ökostrom, Grünstrom oder Naturstrom bezeichnet und vermarktet. Viele Verbraucher sind bereit, hierfür höhere Preise zu bezahlen, da es ihr Anliegen ist, dass die Umweltbelastungen und Gefahren der Stromerzeugung reduziert werden. Manchen Verbrauchern ist der Atomausstieg (d. h. der Ausstieg aus der Kernenergie-Nutzung) ein besonderes Anliegen.
Leider stellt auch die Zertifizierung von Ökostrom nicht immer sicher, dass solche Anliegen tatsächlich erfüllt werden, also der angestrebten Energiewende Vorschub leisten. Ohnehin ist “Ökostrom” kein geschützter Begriff; verschiedene Akteure verwenden hierfür im Detail recht unterschiedliche Kriterien, die teils wesentliche Auswirkungen haben. Die umfassende Beurteilung von Für und Wider beim Ökostrom erweist sich als eine anspruchsvolle Aufgabe, weswegen schnelle Leser womöglich direkt zum letzten Abschnitt dieses Artikels (Fazit und Empfehlungen) springen möchten.
Ein Aspekt von zentraler Bedeutung ist, dass der Bezug von Ökostrom nur sinnvoll ist, wenn dies die Ökologisierung der Stromerzeugung beschleunigt und sich nicht lediglich auf Papier niederschlägt. Diese Problematik wird im Artikel weiter unten ausführlich diskutiert und führt dazu, dass von Ökostrom mehr gefordert werden sollte als allein die Erzeugung aus ökologisch einwandfreien Anlagen.
Der größte Teil der heutigen Stromerzeugung liefert keinen Ökostrom. Dieser Teil wird als konventionell erzeugter Strom bezeichnet, ebenfalls als Graustrom oder polemisch als Dreckstrom oder Schmutzstrom. Strom “aus unbekannter Herkunft” und “Egalstrom” (bezogen von Verbrauchern, denen die Art der Erzeugung gleichgültig ist) dürfte ebenfalls meist in diese Kategorie fallen.
Diverse Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten heute Ökostrom an, wobei es seriöse Angebote mit entsprechendem Umweltnutzen gibt, aber auch andere (siehe unten). Viele EVU bieten unterschiedliche Stromtarife, wobei manche Ökostrom betreffen und andere Graustrom.
Ökostrom wird praktisch immer aus erneuerbaren Energien hergestellt, wobei aber nicht jede erneuerbare Energie automatisch ökologisch günstig ist:
Teilweise wird auch elektrische Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung als Ökostrom bezeichnet, obwohl sie aus nicht erneuerbaren Energieträgern (meist mit Erdgas) erzeugt wird, wenn auch auf relativ energieeffiziente und schadstoffarme Weise. Jedoch sind die entstehenden Kohlendioxid-Emissionen wesentlich höher als bei “echtem” Ökostrom aus erneuerbaren Energien.
Befürworter der Kernenergie bezeichnen diese ebenfalls als ökologisch vorteilhaft, da sie ähnlich wenig klimabelastend ist wie erneuerbare Energien. Jedoch wird Atomstrom allgemein nicht als Ökostrom akzeptiert, weil seine Erzeugung langlebige radioaktive Abfälle (Atommüll) und die Gefahr schwerer Unfälle mit sich bringt. Ebenfalls treten erhebliche Umweltbelastungen beim Uranbergbau auf.
In aller Regel wird Ökostrom von seinen Erzeugern in den “Stromsee” des allgemeinen Versorgungsnetzes eingespeist, so dass er seit der Liberalisierung des Strommarktes im Prinzip all den Kunden geliefert werden kann, die daraus ihre elektrische Energie beziehen. Physikalisch und technisch gesehen ist die in das Netz eingespeiste Energie zwar auf keine Weise mehr nach den einzelnen Quellen unterscheidbar. Jedoch bezahlen die Stromkunden (und zwar die Bezüger von Ökostrom wie alle anderen auch) die Energie ihrem Stromversorger dafür, dass er die entsprechende Menge elektrischer Energie in das Netz einspeist. Wenn ein Kunde also von konventionellem Strom auf den Bezug von Ökostrom umsteigt (einen “Stromwechsel” vornimmt), hat dies keinerlei technische Konsequenzen für seinen Hausanschluss und seine Geräte, sondern bewirkt lediglich, dass die Bezahlung seiner Stromrechnung an einen Ökostromanbieter geht, der hierfür dann entsprechende Mengen erzeugen und einspeisen muss.
In der Regel erfolgt die Ökostromeinspeisung nicht zeitgleich (d. h. gleichzeitig), sondern nur mengengleich. Dies bedeutet, dass der Ökostrom-Anbieter nicht in jedem Moment genau die elektrische Leistung in das Netz einspeist, die seine Bezüger beziehen. Vielmehr wird nur über das Jahr gerechnet die gleiche Energiemenge eingespeist. Die Ökostrom-Bezüger werden deswegen zu manchen Zeiten mehr Strom beziehen, als ihre Erzeuger einspeisen, so dass die fehlende Leistung zu diesen Zeiten dann aus anderen Kraftwerken stammt; es wird Regelenergie aus dem allgemeinen Kraftwerksbestand verwendet (und über die Netznutzungsentgelte bezahlt). Zu anderen Zeiten wird dann von den Ökostrombezügern weniger Strom gebraucht, und Strom aus Öko-Kraftwerken ersetzt Strom aus anderen Kraftwerken. Eine echte zeitgleiche Ökostrom-Erzeugung würde zunächst einmal voraussetzen, dass die zu jedem Zeitpunkt bezogene Ökostrom-Leistung gemessen und an den Erzeuger übermittelt würde. Auf dieser Basis müsste dieser seine Kraftwerke dem Bedarf anpassen. Die Kosten hierfür wären erheblich höher als bei mengengleicher Erzeugung, ohne dass dem ein klarer ökologischer Vorteil entgegen stünde. Deswegen wird häufig auf die “virtuelle Unabhängigkeit” von konventionellen Kraftwerken verzichtet. Teils wird auch eine abgeschwächte Form der Zeitgleichheit gewählt: Man orientiert sich an Standard-Lastprofilen als Schätzung für das tatsächliche zeitliche Lastprofil.
Das in etlichen europäischen Ländern eingeführte Renewable Energy Certificate System (RECS) trennt die physische Ökostromlieferung von der Vermarktung des “ökologischen Mehrwerts”. Das Grundprinzip ist, dass ein Erzeuger von Graustrom einem Ökostrom-Erzeuger RECS-Zertifikate abkaufen kann, so dass er die Ökostrom-Qualität vermarkten kann, während der Ökostrom-Erzeuger seinen Strom anderswo als konventionell erzeugten Strom verkauft. Die RECS-Zertifikate garantieren also nicht die tatsächliche Ökostrom-Lieferung, sondern nur, dass anderswo die entsprechende Menge von Ökostrom erzeugt wird.
Das RECS-System wird allmählich abgelöst vom European Energy Certificate System (EECS), welches auf sehr ähnliche Weise arbeitet, wobei hier allerdings die Herkunftsnachweise (= Guarantee of Origin, GoO) für Grünstrom auf EU-Direktiven und nationaler Gesetzgebung basieren, während RECS von privaten Institutionen eingeführt wurde.
Es ist zu beachten, dass allein die RECS-Zertifizierung von Strom noch keinerlei Garantie dafür gibt, dass der Bezug von solchem Strom die Ökostromerzeugung tatsächlich ausweitet. Es gibt nämlich vor allem in Skandinavien noch viele Wasserkraftwerke, die bei Bedarf RECS-Zertifikate verkaufen könnten. Zu einem Zubau von Kraftwerken für erneuerbare Energie werden RECS-Zertifikate erst führen, wenn die Nachfrage danach so groß wird, dass die existierenden Wasserkraftwerke hierfür nicht mehr ausreichen. Hiervon ist man in Europa noch weit entfernt; bisher dürfte der RECS-Zertifikatehandel häufig nur dazu führen, dass Etiketten ausgetauscht, aber keine Erzeugungskapazitäten verändert werden. (Genau deswegen sind die Preise der RECS-Zertifikate auch sehr niedrig – weit unter 1 Cent pro Kilowattstunde.) Ebenfalls können die Betreiber z. B. klimaschädlicher Kohlekraftwerke mit Hilfe von RECS-Zertifikaten weiterhin Gewinne erzielen.
Aus den genannten Gründen wird die Verwendung von RECS-Zertifikaten von Kritikern als Etikettenschwindel, Ökostromschwindel, Ökostrom-Lüge oder Ablasshandel gebrandmarkt. Strittig ist die Frage, ob dieser Vorwurf nur diejenigen treffen sollte, die Ökostrom allein auf der Basis von RECS-Zertifikaten verkaufen (was tatsächlich eine Täuschung der meisten Ökostrom-Kunden darstellen dürfte), oder auch alle anderen Akteure, die solche Zertifikate nur als Herkunftsnachweise verwenden und auf anderem Wege die Einhaltung zusätzlicher ökologischer Kriterien für ihr Ökostromprodukt sicherstellen.
Bei diesen Auseinandersetzungen spielt auch der politische Aspekt eine Rolle, dass wichtige Vertreter des RECS-Systems massiv gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lobbyiert haben, also erkennbar das System eher als Instrument zur Verzögerung der Energiewende benutzen. Sie streben ein rein auf solchen Zertifikaten basierendes System an, wie es z. B. in Großbritannien praktiziert wird. Dieses hat eine weitaus geringere Wirkung in Richtung Energiewende als ein System mit Einspeisevergütungen wie im Rahmen des EEG. Von daher entsteht der Eindruck, dass Ökostrom-Mogelpackungen von gewissen Kreisen gewünscht werden.
Manche Stadtwerke bieten als Alternative zur Ökostromerzeugung ein Aufpreismodell an. Nach diesem bezahlen dazu bereite Kunden einen gewissen Aufpreis, der dann in die Förderung von Anlagen fließt, welche Strom aus erneuerbarer Energie liefern. Es wird also nicht garantiert, dass der Verbrauch des Kunden über Ökostromerzeugung abgedeckt wird, sondern nur quasi eine Spende weitergereicht, von der eine gewisse ökologische Wirkung erhofft wird.
Die Bereitschaft von Ökostromkunden dafür, einen höheren Preis für die Energielieferung zu bezahlen, basiert auf der Erwartung, dass dies zu einer ökologisch günstigeren (weniger umweltbelastenden Stromerzeugung) führt. Leider ist nicht immer klar, ob diese Erwartung auch tatsächlich erfüllt wird. Es können an unterschiedlichen Stellen im System Probleme auftreten, die in den folgenden Abschnitten diskutiert werden.
Um Missbräuche zu vermeiden, wird Ökostrom in der Regel als solcher zertifiziert. Dies bedeutet, dass eine Zertifizierungsstelle überprüft, ob die Stromerzeugung den angegebenen ökologischen Kriterien genügt, und ob tatsächlich die Menge Ökostrom erzeugt wird, die dann verkauft wird. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass eine Doppeltvermarktung von Ökostrom oder eine ähnliche Täuschung der Verbraucher auftritt.
Im Prinzip ist es möglich, dass hier Betrug geschieht – dass beispielsweise eine Zertifizierungsstelle getäuscht wird, oder dass sie die Erfüllung von tatsächlich nicht erfüllten Kriterien bescheinigt, etwa als Gegenleistung für eine Geldzahlung. Dies sollte in der Praxis allerdings weitgehend ausgeschlossen sein, da die Aufdeckung solchen Betrugs wohl möglich wäre und vermutlich die Existenz der betroffenen Zertifizierungsinstitution und zumindest den Ruf des Stromerzeugers ernsthaft gefährden würde. Allerdings gibt es gelegentlich Vorgänge in einer gewissen Grauzone, bei der zwar nicht explizit eingegangene Verpflichtungen verletzt werden, aber doch zumindest die weniger aufmerksamen Konsumenten getäuscht werden können.
Problematisch sind eher die ökologischen Kriterien, die sich zwischen verschiedenen Ökostromanbietern stark unterscheiden. Für die Endkunden ist es schwierig, diese Kriterien klar zu unterscheiden, zumal es eine Vielzahl konkurrierender Zertifikate gibt. Manche Energiekonzerne verkaufen beispielsweise Strom aus ihren Wasserkraftwerken über einen Öko-Tarif, ohne dass diese Kraftwerke besondere ökologische Kriterien erfüllen. Garantiert wird dann lediglich, dass eine entsprechende Menge Wasserkraft erzeugt wird, aber nicht, auf welche Weise dies geschieht. Seriösere Anbieter betreiben Wasserkraftwerke, die strengen ökologischen Kriterien genügen, und versuchen dies durch Verwendung besserer Zertifikate und Gütesiegel (Labels) anzuzeigen.
Einige Gütesiegel für Ökostrom werden im Folgenden genannt:
Generell sind die Zertifikate und Gütesiegeln mit Trägerschaft von Umwelt- und Konsumentenorganisationen vertrauenserweckender, da hier der ernsthafte Wille zur Unterstützung der Energiewende vorausgesetzt werden darf. Insbesondere wird hier das Ziel, durch Ökostrombezug entsprechende zusätzliche Erzeugungskapazitäten und nicht lediglich eine Umetikettierung zu bewirken, ernst genommen.
Übrigens darf Strom aus Anlagen, die bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wurden, gemäß dem Doppelvermarktungverbot in diesem Gesetz nicht zusätzlich als Ökostrom vermarktet werden. Hierdurch wird verhindert, dass solcher Strom (“EEG-Strom”) doppelt gefördert wird – obwohl es paradox erscheinen mag, dass Strom aus definitiv ökologisch vorteilhaften Anlagen nicht als Ökostrom bezeichnet werden darf. Dies ist jedoch durchaus sinnvoll auch aufgrund des Aspekts, dass Ökostrom-Bezug zusätzliche positive Umwelteffekte haben soll und deshalb nicht nur den Bezug von ohnehin (etwa aufgrund von staatlichen Aktivitäten) umweltfreundlich erzeugtem Strom bedeuten darf. Anders gesagt, “Ökostrom” ist nicht als “ökologisch vorteilhaft erzeugter Strom” zu verstehen, sondern als Strom, dessen Bezug (im Vergleich zu dem von konventionell erzeugtem Strom) einen ökologischen Mehrwert erzeugt.
Es ist davor zu warnen, Angaben von diversen Websites (z. B. mit Tarifrechnern) über die ökologische Qualität und die verliehenen Gütesiegel ungeprüft zu übernehmen. Es kommt nicht selten vor, dass auf solchen Websites z. B. Gütesiegel für Strom von bestimmten Anbietern genannt werden, die dieser Strom in Wirklichkeit gar nicht hat, oder nur in besonderen (aber dort nicht erwähnten) Tarifen. Selbstverständlich würde kein Stromanbieter für Versprechungen haften, die Dritte über sein Angebot machen. Aussagen über verliehene Gütesiegel sind also nur verlässlich, wenn sie entweder vom jeweiligen Stromanbieter selbst stammen (der sich wohl kaum Betrug leisten wird) oder von der Institution, die die Gütesiegel vergeben hat. Zudem muss natürlich immer geprüft werden, dass sich das Gütesiegel genau auf das jeweilige Stromprodukt bezieht und nicht etwa nur auf ein anderes desselben Anbieters.
Viele Energiekonzerne betreiben sowohl Wasserkraftwerke als auch ökologisch ungünstige Kraftwerke (z. B. Kohlekraftwerke). Wenn diese nun ihren Wasserkraftstrom entsprechend zertifizieren (häufig ohne besondere ökologische Auflagen) und manchen ihrer Kunden mit Preisaufschlag verkaufen, hat dies unter Umständen keinerlei ökologischen Vorteile zur Folge. Der gesamte Strommix des Konzerns bleibt damit völlig unverändert, nur zahlen einige Kunden mehr für (immer schon erzeugten) Wasserkraftstrom, während andere Kunden dann entsprechend höhere Anteile z. B. von klimaschädlichem Kohlestrom erhalten. Insofern kann von echtem Ökostrom kaum die Rede sein; die Situation ist völlig anders als bei reinen Ökostrom-Anbietern. Dass solche Zertifikate recht billig sein können, ist klar: Ihre Erstellung bedeutet lediglich einen gewissen administrativen Aufwand, ohne dass an der Stromerzeugung technisch etwas geändert wird.
Dieselbe Praxis wird durch den Handel mit RECS-Zertifikaten (siehe oben) ermöglicht, und zwar auch auf einer internationalen Ebene. Erzeuger von Atom- und Kohlestrom z. B. in Deutschland können sehr preisgünstige RECS-Zertifikate von Wasserkraftwerken in Skandinavien einkaufen und damit ihren Strom als Ökostrom vermarkten, obwohl dies gleichzeitig bewirkt, dass Strombezüger in Skandinavien effektiv (und womöglich unwissentlich) Graustrom beziehen anstatt wie früher Wasserkraftstrom.
Das entscheidende Problem solcher Praktiken liegt also darin, dass die Mehrzahlungen der Verbraucher keine ökologischen Verbesserungen bewirken. Genau dies sollte bei Ökostrom aber immer gefordert werden, weil die Mehrzahlungen sonst sinnlos sind und allenfalls psychologisch gesehen als persönliche Gewissensberuhigung dienen können (“zumindest mein Strom ist sauber”) und allenfalls als symbolischer Akt anzusehen sind. Viele Verbraucher dürften sich auch massiv getäuscht sehen, wenn sie diese Praktiken erkennen. Dieser Problematik begegnen seriöse Zertifizierungsstellen damit, dass sie die Zusätzlichkeit (Additionalität) der Ökostrom-Erzeugung oder zumindest eine wesentliche Ausweitung der Erzeugungskapazitäten fordern. Es soll verhindert werden, dass lediglich eine Umetikettierung erfolgt, so dass der Mehrbezug von Ökostrom durch manche Konsumenten die vermehrte Lieferung von umweltschädlich erzeugtem Strom an andere Konsumenten zur Folge hat. Dies ist bei großen Energiekonzernen wesentlich schwerer zu gewährleisten als bei Anbietern, die nur Ökostrom erzeugen und gleichzeitig auf den Handel mit RECS-Zertifikaten verzichten. Strittig ist jedoch die Frage, ob Ökostromzertifikate nur an reine Ökostrom-Anbieter verliehen werden sollen. Dieses Kriterium ist überdies nicht einfach zu handhaben, nachdem manche Energieversorger das Ökostrom-Geschäft in eigenständige Tochtergesellschaften ausgegliedert haben.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass viele Ökostrom-Erzeugungsanlagen bereits mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Beispielsweise wird in Deutschland ein Großteil der erneuerbaren Stromerzeugung mit einer Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz subventioniert. Es ist nicht sinnvoll, dass ein Anlagenbetreiber sich zuerst vom Staat die Mehrkosten seiner Erzeugung ersetzen lassen kann und dann zusätzlich noch einen Aufschlag von den Verbrauchern bekommt. Zertifizierungsstellen wie EnergieVision e. V. und Grüner Strom Label e. V., die von Umwelt- und Verbraucherverbänden getragen sind, achten darauf, solche Doppelvergütungen zu vermeiden und die Zusätzlichkeit von Maßnahmen sicherzustellen.
Man beachte auch, dass der Ausbau der Ökostrom-Kapazitäten, insoweit er staatliche gefördert ist, im Umfang durch die Politik begrenzt ist – zumindest mittelfristig. Wenn nämlich der Ausbau einmal schneller fortschreitet, als die Politik es wünscht, wird diese die Einspeisevergütungen reduzieren. (Dies ist z. B. in 2012 in Deutschland beim Solarstrom der Fall.) In dieser Situation bedeutet ein zusätzliches Ökostromprojekt effektiv nur, dass dafür ein anderes mangels Förderung entfällt. Nur wo auf staatliche Förderung verzichtet wird (und das verwendete Geld nicht anderen ökologischen Maßnahmen entzogen wird), ist dies anders.
Wer die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien unterstützen möchte, sollte den Bezug von Ökostrom erwägen und das Konzept nicht pauschal als “Ablasshandel” brandmarken. Da die Abklärung vieler Details intellektuell recht anspruchsvoll und zeitraubend ist, kann es sinnvoll sein, diese vertrauenswürdigen Institutionen zu überlassen und deren Zertifikaten zu vertrauen. Am ehesten wird man als Verbraucher namhaften Institutionen aus dem Bereich des Umweltschutzes und Konsumentenschutzes vertrauen, anstatt sich mit Zertifikaten und Versicherungen zufrieden zu geben, die sich Energiekonzerne selbst ausstellen.
Wenn verschiedene Ökostromprodukte verglichen werden, sollte als wichtigster Aspekt geprüft werden, ob der Bezug des jeweiligen Produkts zur Ausweitung der Ökostrom-Erzeugungskapazitäten oder zu Verbesserungen an bestehenden Anlagen führt. Wo dies nicht der Fall ist, entsteht kein echter ökologischer Mehrwert, und keinerlei Mehrpreis gegenüber konventionellem Strom erscheint gerechtfertigt. Weitaus weniger wichtig ist die zeitgleiche Einspeisung.
Wegen der genannten Probleme ist dringend abzuraten von der Vorstellung, die Umweltwirkungen des eigenen Stromverbrauchs seien nicht mehr relevant, sobald man Ökostrom bezieht. Ein haushälterischer Umgang mit Energie bleibt so oder so absolut sinnvoll, zumal auf absehbare Zeit nicht solche Mengen an ökologisch vertretbarer Stromerzeugung möglich sind, wie sie benötigt werden, um alle z. B. klimaschädlichen Stromerzeuger aufgeben zu können.
Ein generell wichtiger Aspekt ist, dass der im Umfang ständig zunehmende Ökostrom-Bezug ein starkes politisches Signal aussendet: Die Verbraucher signalisieren, dass sie mit dem bisherigen Strommix der Erzeugung nicht zufrieden sind und von der Politik eine Beschleunigung der Energiewende wünschen. Dies könnte langfristig erhebliche Auswirkungen auf den Erzeugungs-Strommix haben, obwohl solche Effekte nicht verlässlich quantifizierbar sind.
Energie- und Umweltorganisationen sind gehalten, den Einsatz von Ökostrom-Zertifikaten und Gütesiegeln kritisch zu überwachen und kommentieren, um die teilweise noch fehlende Transparenz im Markt schnellstmöglich zu verbessern. Allerdings sollte beachtet werden, dass man zu gewissen Streitfragen in guten Treuen unterschiedliche Auffassungen vertreten kann. Ebenfalls ist zu bedenken, dass die allzu aggressive öffentliche Bekämpfung von vermeintlich (aber nicht immer objektiv) missbräuchlichen Aktivitäten auch zu einer allgemeinen Verunsicherung der Konsumenten führen kann und somit womöglich zu einer Abkehr von Ökostromprodukten und zur Bevorzugung einfach der billigsten Stromlieferanten.
| [1] | Extra-Artikel: "Wo kommt mein Strom her?": Überlegungen zur Stromherkunft, Ökostrom und dem Klimaschutzeffekt des Energiesparens |
| [2] | Tarifrechner von EnergieVision für Ökostromprodukte mit nachgewiesenem Umweltnutzen |
| [3] | Ökostromangebote von EcoTopTen |
| [4] | A. Siegert, "Energiepolitik: Zertifikate sind geduldig" |
| [5] | "Vorerst kein Blauer Engel für Ökostrom" von klimaretter.info |
Siehe auch: elektrische Energie, erneuerbare Energie, Klimagefahren, Stromtarif, Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Strommix, Einspeisevergütung, Atomausstieg
Kategorien: Grundbegriffe, elektrische Energie, erneuerbare Energie, Umwelt und Ökologie