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Definition: der andauernd benötigte Teil der elektrischen Leistung in einem Versorgungsgebiet

Die Grundlast bei der Stromerzeugung bezeichnet den Anteil der elektrischen Leistung in einem Versorgungsgebiet, welche andauernd benötigt wird. Die darüber hinaus nicht zu allen Zeiten benötigte Leistung wird als Mittellast und Spitzenlast bezeichnet.

In der Schweiz wird die Grundlast auch als Bandenergie oder Bandstrom bezeichnet, während Mittel- und Spitzenlast zu Spitzenenergie zusammengefasst werden.

Grundlastkraftwerke

Für die Erzeugung von Grundlast werden in der Regel Kraftwerke mit den folgenden Charakteristika eingesetzt:

Solche Kraftwerke werden als Grundlastkraftwerke (selten auch als Grundleistungskraftwerke) bezeichnet.

Häufig für die Grundlast eingesetzte Kraftwerkstypen sind:

Energiewirtschaftliche Aspekte

Der Anteil der Grundlast an der gesamten Stomerzeugung kann erhöht werden, indem ein Teil des Verbrauchs von den Tag- in die Nachtstunden verlegt wird, oder indem ein zusätzlicher Verbrauch von Nachtstrom etwa mit Elektrospeicherheizungen geschaffen wird. Ein Anreiz für die letztere Strategie ist in manchen Ländern zeitweise dadurch entstanden, dass durch die Inbetriebnahme großer Grundlastkraftwerke ein Überschuss an Grundlastkapazität entstand. Solche überschüssige Grundlastkapazitäten führen ansonsten auch zum vermehrten Einsatz der Pumpspeicherung.

Die Einsatzweise (Lastart) eines Kraftwerktyps hängt häufig vom Gesamtkonzept der Energieversorger ab. Beispielsweise verdrängen Kernkraftwerke teilweise die Kohlekraftwerke vom Grundlastbereich in die Mittellast. Windenergieanlagen sollen trotz ihrer schwankenden Erzeugungsleistung zur Grundlast beitragen, aber dies erfordert einen höheren Anteil an schnell regelbaren Kraftwerken zum Ausgleich der wetterbedingten Schwankungen. Beispielsweise begünstigt dies den Einsatz von Gas-und-Dampf-Kombikraftwerken gegenüber Kohlekraftwerken. Bei der Kombination von Windenergieanlagen und Wasser-Speicherkraftwerken kann die Windenergie gespeichertes Wasser sparen, solange der Wind weht, und damit die gesamte verfügbare Grundlastleistung ausweiten. Es ist dann nicht wesentlich, wann genau der Windstrom zur Verfügung steht. Ähnliches wird für Solarkraftwerke gelten, wenn diese einmal großtechnisch zum Einsatz kommen.

Über den zukünftigen Bedarf an Grundlast bestehen sehr unterschiedliche Vorstellungen. In der Energiewirtschaft wird häufig der Standpunkt vertreten, der Anteil von Windenergie und anderen erneuerbaren Energien mit fluktuierenden Beiträgen an der Stromversorgung dürfe nicht zu groß werden, da diese Kraftwerke nicht grundlastfähig seien, ein wesentlicher Anteil an Grundlast jedoch benötigt würde. Dagegen legte beispielsweise der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem Sondergutachten [1] dar, dass zukünftig kaum mehr Grundlastkraftwerke benötigt werden, sondern vielmehr ein erheblicher Teil an fluktuierenden Beiträgen von Windkraft und Sonnenenergie ergänzt wird durch schnell regelbare Kraftwerke, die in einer Übergangszeit z. B. mit Erdgas, später auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierfür kämen u. a. norwegische und schwedische Pumpspeicherkraftwerke in Frage. Ein weitgehender Konsens besteht nur darüber, dass ein hoher Anteil an konventionellen Grundlastkraftwerken (etwa Kohle- und Kernkraftwerken) mit einem hohen Anteil fluktuierender Quellen wie Windenergie schwer verträglich ist.

Grundlast und Versorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit in einem Verbundnetz hängt weniger eng mit der Grundlastfähigkeit von Kraftwerken zusammen, als oft vermutet wird. Grundlastkraftwerke werden nicht deswegen für die Abdeckung des konstanten Teils des Strombedarfs eingesetzt, weil sie dies zuverlässiger als andere Kraftwerke täten, sondern weil sie es zu geringeren Kosten tun können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss einerseits der schwankende Anteil des Bedarfs mit Mittel- und Spitzenlastkraftwerken ergänzt werden, und andererseits müssen ausreichende Reservekapazitäten für Kraftwerksausfälle bereit gehalten werden. Da typische Grundlastkraftwerke (z. B. Kernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke) häufig eine besonders hohe Anschlussleistung haben, bedingt ihr Betrieb auch entsprechend hohe Reservekapazitäten.

Literatur

[1]Studie "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" des Sachverständigenrats für Umweltfragen (2011)

Siehe auch: Mittellast, Spitzenlast, Kraftwerk, Versorgungssicherheit

Kategorien: Grundbegriffe, elektrische Energie

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