Energiedienstleistung | <<< | >>> | Feedback |
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Definition: ein Nutzeffekt, der eng mit Energieumsatz gekoppelt ist
Der Begriff der Energiedienstleistung wurde in den USA Anfang der 1980er Jahre entwickelt. Er umfasst physikalische Nutzeffekte, die eng mit dem Umsatz von Energie gekoppelt sind. Beispiele hierfür sind:
Die Grundidee hinter der Einführung des Begriffs Energiedienstleistung ist, dass das Augenmerk auf die Dienstleistung (den Nutzeffekt) und nicht primär auf die eingesetzte Energie gerichtet werden sollte. Dadurch wird beispielsweise bewusst gemacht, dass das eigentliche Ziel der Beheizung von Gebäuden nicht die Lieferung von Wärme ist, sondern das Halten einer behaglichen Temperatur. Dies lässt sich auch mit geringem Einsatz von Wärme und damit von Primärenergie erreichen, wenn das Gebäude mit einer guten Wärmedämmung ausgestattet ist. Grundsätzlich hängt die Menge der benötigten Primärenergie von der erzielten Energieeffizienz ab.
In der Praxis kann es sinnvoll sein, dass gewisse Energiedienstleistungen als solche und nicht etwa bestimmte Energiemengen von einem Energieversorger eingekauft werden. Ein Schritt in diese Richtung ist das Energie-Contracting. Der Versorger übernimmt dann die Lieferung der Wärme anstelle eines Energieträgers, mit dem der Kunde in einer eigenen Anlage Wärme erzeugen würde. Der Versorger installiert und betreibt selbst einen Wärmeerzeuger (z. B. eine Wärmepumpe, einen Heizkessel oder ein Blockheizkraftwerk) beim Kunden, oder installiert einen Fernwärmeanschluss. Er verrechnet dem Kunden nicht die Anlagekosten und die benötigte Primärenergie, sondern nur die gelieferte Wärmemenge. Der Hauptvorteil dieses Ansatzes ist, dass ein Energieversorger sich leichter als der Kunde umfassend über die beste Lösung informieren kann und dass er die benötigten Anlagen kostengünstiger anschaffen und betreiben kann. Ebenfalls kann der Finanzierungsaspekt relevant sein: Der Energieversorger kann hohe Anfangsinvestitionen eher als der Bauherr eines Hauses finanzieren und dann über die Wärmelieferung über viele Jahre amortisieren.
Wenn das Prinzip der Energiedienstleistung konsequent weiterentwickelt wird, besorgt der Energieversorger das Warmhalten des Hauses, indem er ggf. sogar eine Wärmedämmung installiert. Der Versorger würde also wirklich die Energiedienstleistung liefern und verrechnen, nicht die Energielieferung. Diese Art von Angebot scheint allerdings bislang nicht zu bestehen – vielleicht wegen der Problematik, dass die nötigen Eingriffe in die Bausubstanz eine enge Interaktion mit dem Kunden und sehr langfristige Verträge voraussetzen würden. Es gibt aber Dienstleister, die auf eigene Rechnung andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (auch im Bereich des Verbrauchs elektrischer Energie) vornehmen und dafür an den erzielten Einsparungen beteiligt werden.
Siehe auch: Energie, Energie-Contracting, Energieeffizienz