Gebäudeenergieausweis | <<< | >>> | Feedback |
Tipp: Neben den Lexikon-Artikeln gibt es noch diverse interessante Extra-Artikel!
Der aktuelle Film "Bulb Fiction" über Energiesparlampen betreibt Panikmache – ein Artikel über Quecksilber in Lampen und eine Kritik des Films klären die Fakten.
Sie können den Aufbau dieses Lexikons als Sponsor unterstützen. Damit leisten Sie einen Beitrag für die Allgemeinheit, der von vielen Lesern wahrgenommen wird.
Dieser Artikel lädt ein, Ansichten über die chinesischen CO2-Emissionen sowie über unsere Beiträge zum Klimaschutz zu überdenken.
Definition: ein Dokument zur Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes
Ein Gebäudeenergieausweis (oder Energieausweis für Gebäude) ist ein nach gesetzlich geregelten Methoden entwickeltes Dokument, welches eine Immobilie im Hinblick auf ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser bewertet. (Der elektrische Energiebedarf für die Haushaltsgeräte spielt hier keine Rolle.) In Deutschland sind die Details durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, in Österreich durch Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Bis 2012 müssen die Regelungen gemäß EU-Gebäuderichtlinie weiter verbessert werden, u. a. mit einer Qualitätssicherung für das Verfahren der Erstellung von Energieausweisen; bis dahin kann z. B. das dena-Gütesiegel für Energieausweise zur Orientierung dienen. In der Schweiz gibt es seit August 2009 den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), der jedoch auf rein freiwilliger Basis erstellt wird und deswegen nur einen Bruchteil der positiven Wirkungen (siehe unten) ermöglicht.

Abbildung 1: Übersichtsskala für die Energiekennzahl, wie sie in Energiebedarfsausweisen zwecks grober Einordnung der Resultate angegeben wird. Der Endenergie- und Primärenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr werden auf einer farbigen Skala gezeigt, die die energetische Qualität des Gebäudes grob bewertet. Neue Einfamilienhäuser, die die gesetzlichen Vorschriften gerade noch erfüllen, liegen am rechten Rand des grünen Bereichs, während unsanierte Altbauten häufig im orangene bis roten Bereich liegen, Passivhäuser dagegen sehr viel weiter links.
Auf den ersten Blick mag man keine relevante Differenz zwischen dem Energiebedarf und dem Energieverbrauch als Grundlage für den Energieausweis erkennen. Jedoch ist diese Unterscheidung sehr wichtig sowohl für den Aufwand bei der Erstellung des Ausweises als auch für seine Aussagekraft:
In beiden Fällen wird ein Energieverbrauchskennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh / (m2 a)) angegeben, wobei sich die Quadratmeter nicht auf die Wohnfläche, sondern auf die Nutzfläche beziehen. Diese Werte bezogen auf die Endenergie und die Primärenergie die Energiekennzahl auf einer farblich illustrierten Übersichtsskala (siehe Abbildung 1) angezeigt, um auch dem Laien zumindest eine grobe Einordnung der Resultate zu ermöglichen: Ob ein Haus ein “Energiefresser” ist, lässt sich damit auf einen Blick erkennen.
In Deutschland ist der aufwändigere, aber auch wesentlich aussagekräftigere Energiebedarfsausweis vorgeschrieben für Neubauten, für die Änderung von Gebäuden und für alte Bestandsgebäude. Nur für bestehende Gebäude, die mindestens die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 einhalten, dürfen Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Der Energieausweis dient der verbesserten Information von Hauseigentümern wie auch von potenziellen Käufern und Mietern von Immobilien. In Deutschland muss der Eigentümer einem potenziellen Käufer oder Mieter auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen (außer bei sehr kleinen Gebäuden und Baudenkmälern). Diese Pflicht zur Beschaffung von Energieausweisen hat diverse Vorteile:
Beide Aspekte können dazu führen, dass vermehrt energetische Gebäudesanierungen durchgeführt werden, was zu einer entsprechenden Senkung des Primärenergiebedarfs und somit auch der Energiekosten und der Umweltbelastungen (z. B. Klimabelastung) führt. Zudem wird die Gefahr gemindert, dass ein Hausverkäufer den Käufer oder Mieter mit Hilfe von unrealistischen Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes täuscht, oder umgekehrt dass tatsächlich sehr gut sanierte Gebäude nicht im vollen Umfang als solche anerkannt werden. Diese Funktionen kann ein freiwilliger Energieausweis (wie bisher in der Schweiz) kaum erfüllen.
In eher seltenen Fällen ist ein Energieausweis nutzlos, z. B. wenn der Käufer ohnehin eine umfassende energetische Sanierung plant, am genauen Ist-Zustand also wenig interessiert ist.
Ein Hauseigentümer, der einen Energieausweis benötigt, sucht sich zunächst einen dafür geeigneten Fachmann – in der Regel einen Energieberater oder einen Architekten oder Handwerker mit entsprechender Ausbildung. Hierbei kann beispielsweise die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energieagentur helfen.
Zunächst sollte ein Beratungsgespräch klären, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird; normalerweise wird ein Bedarfsausweis sinnvoller sein, sofern nicht ohnehin gesetzlich gefordert ist.
Der Eigentümer sollte vor der Begutachtung des Gebäudes dem Fachmann die benötigten Informationen zukommen lassen, also die vorhandenen Pläne, evtl. auch Fotos u. ä. Diese Angaben kann der Fachmann ggf. beim Vor-Ort-Termin selbst ergänzen, indem er z. B. Gebäudemaße selbst ermittelt.
Wenn der Energieausweis erstellt ist, sollte er dem Eigentümer persönlich überreicht werden, so dass Details und ggf. zu erwägende Maßnahmen der energetischen Sanierung besprochen werden können.
Verschiedentlich wurde kritisiert, dass durch die Pflicht der Erstellung von Gebäudeenergieausweisen Kosten entstehen, ohne dass dadurch bereits Energie gespart wird. Allerdings sind diese Kosten sehr gering im Vergleich sowohl zu den Energiekosten als auch zu möglicherweise anfallenden Sanierungskosten, und schon eine verbesserte Information kann für verschiedene Beteiligte sehr wertvoll sein.
Ebenfalls wird kritisiert, dass die Energieausweise bzw. die Regeln zu deren Erstellung nicht genügend einfach und transparent seien. Sicherlich wären einfachere Regeln denkbar – beispielsweise dass der tatsächliche Primärenergiebedarf ohne jede Gewichtung angegeben wird. Dann müsste eine Gewichtung nach Energieträgern allerdings bei der Interpretation des Ausweises noch vorgenommen werden, weil Vergleiche verschiedener Gebäude sonst irreführend wären. Dadurch, dass die Energiekennzahl auf einer farblich illustrierten Übersichtsskala (siehe Abbildung 1) angezeigt und mit der für diverse Gebäudetypen (vom Passivhaus bis zum energetisch nicht sanierten Haus) verglichen wird, können auch Laien die ungefähre energetische Qualität des Gebäudes leicht in etwa einordnen. Freilich setzt die genauere Interpretation des Energieausweises einiges Fachwissen voraus, was aber im wesentlichen an der Komplexität der Sache liegt.
Ein möglicherweise schwerwiegendes Missverständnis bei der Interpretation soll hier beleuchtet werden. Der in Energieausweisen angegebene Primärenergiebedarf wird je nach Art der Energieträger bzw. nach deren Umwelteigenschaften mit einem Primärenergiefaktor gewichtet. Beispielsweise zählt die Primärenergie bei Verwendung von Holz nur zu 20 %, bei Heizöl dagegen zu 110 %, weil Holz ein nachwachsender Rohstoff und ein annähernd CO2-neutraler Brennstoff ist, Heizöl dagegen ein fossiler Energieträger mit erheblichen CO2-Emissionen und Umweltbelastungen schon bei der Herstellung. Dies bedeutet, dass für ein mit Holz beheiztes, aber nicht wärmegedämmtes Haus ein recht niedriger Primärenergiebedarf ausgewiesen wird, obwohl die Betriebskosten beträchtlich sein können. Es ist deswegen unbedingt der Endenergiebedarf zu berücksichtigen, wenn es um die Beurteilung der zu erwartenden Betriebskosten geht.
| [1] | Der Energieausweis für Gebäude von der Deutschen Energieagentur, u. a. mit einer Funktion zur Suche von Fachleuten für die Austellung von Energieausweisen |
| [2] | Gebäudeenergieausweis der Kantone (Schweiz) |
Siehe auch: Wärmedämmung, Heizungsanlage, Energieeffizienz, Energieverbrauch, Energiesparen, energetische Sanierung von Gebäuden, Minergie